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Autor Thema: Berufskraftfahrer und Beitragsservice  (Gelesen 1169 mal)

  • Beiträge: 10
  • Was ich nicht Bestellt habe bezahle ich auch nicht
Berufskraftfahrer und Beitragsservice
Autor: 12. Juni 2014, 18:16
Guten Tag alle zusammen
 Person ist A ist Berufskraftfahrer und nur samstags u. sonntags zu hause und hat eine ein zimmer Wohnung mit Wohnküche und Bad, demnach müsste Person A doch dann Befreit sein von Dieser Zwangssteuer (das eigentliche Wohnzimmer ist unter 24m²).
Den Beitragsbescheid hat Person A letzte Woche endlich bekommen, soll Person A es nun aus Spaß an der Freude bis zum Äußersten kommen lassen oder gleich diesem Verein mitteilen das er nicht Zahlen muss.
Denn laut dem Zusammen geschustertem Pamphlet ist Person A ja nicht in einer Wohnung oder nicht ?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Nach den üblichen Regeln ist er beitragspflichtig.
Die Wohnung dürfte baurechtlich abgeschlossen sein, darf zu Wohnzwecken benutzt werden und fällt damit unter die Zahlungspflicht. Wielange sich da jemand drin aufhält, interessiert den Beitragsservice nicht.
Wem das nicht paßt und dafür nicht zahlen will, möge sich hier schlau machen und seine eigene Strategie entwerfen.


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