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Berufskraftfahrer und Beitragsservice

Begonnen von Andy_Greg, 12. Juni 2014, 18:16

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Andy_Greg

Guten Tag alle zusammen
Person ist A ist Berufskraftfahrer und nur samstags u. sonntags zu hause und hat eine ein zimmer Wohnung mit Wohnküche und Bad, demnach müsste Person A doch dann Befreit sein von Dieser Zwangssteuer (das eigentliche Wohnzimmer ist unter 24m²).
Den Beitragsbescheid hat Person A letzte Woche endlich bekommen, soll Person A es nun aus Spaß an der Freude bis zum Äußersten kommen lassen oder gleich diesem Verein mitteilen das er nicht Zahlen muss.
Denn laut dem Zusammen geschustertem Pamphlet ist Person A ja nicht in einer Wohnung oder nicht ?

Zeitungsbezahler

Nach den üblichen Regeln ist er beitragspflichtig.
Die Wohnung dürfte baurechtlich abgeschlossen sein, darf zu Wohnzwecken benutzt werden und fällt damit unter die Zahlungspflicht. Wielange sich da jemand drin aufhält, interessiert den Beitragsservice nicht.
Wem das nicht paßt und dafür nicht zahlen will, möge sich hier schlau machen und seine eigene Strategie entwerfen.