Nur mal angenommen
Person A würde seit mehr als 2 Jahren in einer studentischen Liegenschaft wohnen und nur mal angenommen Person A würde so einen Brief von der studentischen Liegenschaftsvertretung bekommen.
aus gegebenem Anlass hat Person B heute GLAUB ICH noch einmal mit dem Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio telefoniert. Nach Auskunft meiner Gesprächspartnerin, Frau Raubritterin R, stellt sich die Situation für Sie folgendermaßen dar:
Sie als Person A bewohnen hier an unserer großen Studentenliegenschaft ein Zimmer oder eine Wohneinheit (OHNE FERNSEHANSCHLUSS) und sind verpflichtet, sich mit Zweitwohnsitz hier bei uns in unserer Studentenstadt anzumelden. Das Einwohnermeldeamt meldet Ihre Daten anschließend dem Beitragsservice. In dem Moment, wo Sie sich anmelden, „wohnen“ Sie und sind daher auch beitragspflichtig. Ihre Wohnsituation ist vergleichbar mit Studenten-/ und Schwesternwohnheimen. Somit sind Sie alle erst einmal zahlungspflichtig.
Die Rundfunkgebühren betragen derzeit 17,98 €/Monat. Das Sie z. T. so hohe Rechnungen erhalten haben, liegt daran, dass das Einwohnermeldeamt Ihre Daten erst so spät und dann gebündelt an den Beitragsservice geleitet hat. Es wurde also entsprechend ein längerer Zeitraum abgerechnet.
Vorteile haben diejenigen von Ihnen, die mit einem oder zwei weiteren Studierenden gemeinsam eine Wohneinheit bewohnen, denn nach Auskunft von Frau Raubritterin wird der Beitrag nur 1 mal pro Wohneinheit erhoben. Wohnen Sie also zu zweit oder zu dritt, können Sie sich den Beitrag teilen. Dazu müssen Sie sich dem Beitragsservice gegenüber natürlich erklären, denn dort weiß man nicht, wer mit wem eine Wohneinheit bewohnt. In der Praxis würde ein Meldepflichtiger die Gebühr überweisen und mitteilen, dass er mit A und B eine Wohneinheit bewohnt. A und B würden darauf hin von der Beitragspflicht befreit. Sie müssten dann für sich eine interne Verrechnung der Beiträge vornehmen.
-> Bei dem Teil des Briefes hätte A Verständnisprobleme? Müsste Person A nun zahlen oder nicht? Da sehr viele von den A Personen auf die ersten beiden Schreiben des Beitragsservices nicht reagiert haben( Was wäre denn wenn Person A sich noch nie gemeldet hätte zwinker), hat man dort Ihre Anmeldung vorgenommen und entsprechend allen Studierenden eine Rechnung zugeschickt.
Eine generelle Befreiung von der Gebührenpflicht kommt für Sie als Studierende hier nicht in Betracht....
Angenommen Person A hätte solch einen Brief bekommen und dann einen Brief zufälligerweise 2 Tage später von der GEZ...
indem das hier gestanden hätte....
Seit 1. Januar gilt der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag bla bla....nicht mehr entscheidend wie viel Geräte Person A besitzt bla bla....Wir bitten Person A, dass Person A dämlich ist und prüft... Bitte Person A Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung oder ist eine Anmeldung bei uns Raubrittern erforderlich?
Senden sie uns den Antwortbogen bitte in jedem Fall ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen zurück. Vielen Dank sie dummes Schwein...
Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag: Zu ihrer Information: Die Beitragspflicht für Wohnungen beginnt nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag am 1.1.2013....Bitte geben sie an wie sie zahlen möchten. Bitte geben sie uns ihre Kontodaten bla bla bla....
Falls Person A sich noch nie im Leben bei diesem Verein gemeldet haben sollte und falls Person A noch nie einen Cent an die gezahlt haben könnte... Was KÖNNTE Person A dann drohen wenn Person A sich GAR NICHT bei denen meldet? Würde Person A die in dem fiktiven Brief erwähnte Wohnung bewohnen was wäre dann wenn Person A ab Ende September dort nicht mehr wohnen würde falls Person A dort überhaupt wohnt?
Wie verhält es sich wenn sich Person A dann ab Ende September in einer richtigen WOhnung (keine Studentenliegenschaft) anmeldet und sich Person A bei denen auch nicht melden würde?
MfG
Ein fiktiver Schreiber