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Autor Thema: Nach dem BVG Urteil  (Gelesen 6837 mal)

K
  • Beiträge: 4
Nach dem BVG Urteil
Autor: 28. April 2014, 20:19
Hallo Zusammen  :)

Ich habe erst mal zwei Fragen:

- Ist eine Zwangsanmeldung durch die Mafia nach dem BVG Urteil (25.03.14) eigentlich rechtens, (Anmeldung rückwirkend zum 1.1.2013) wenn dieses erst nach dem Urteil erfolgte ?

- Hat eine Altersversorgung, in der heutigen Zeit, nicht Vorrang vor dem Pflichtbeitrag der Mafia?
 (Besonderes bei geringen Einkommen)


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Re: Nach dem BVG Urteil
#1: 28. April 2014, 20:52
Das BVG-Urteil vom 25.03.14 hilft nichts beim Thema Zwangsanmeldung, erleichtert aber die Argumentation in einer Klage gegen einen Beitragsbescheid.
Egal, was einem rechtlich oder menschlich oder sonstwie Vernünftig vorkommt, gegen diese Mafia ist das alles nur vor Gericht durchsetzbar. Wenn die nicht so gierig wären, könnte man ja denken, Ok, die erfüllen halt ihren Auftrag. Aber inzwischen fehlt nicht mehr viel, und man gewinnt den Eindruck, die würden sogar über Leichen gehen, um einen nicht näher definierten Auftrag zu erfüllen. Die verlangen von jedem gnadenlos einen Zwangsbeitrag, nehmen keine Rücksicht auf das Rechtsempfinden der Bürger und fühlen sich allen Ernstes zuständig für unsere Bildung und Unterhaltung.
Es kann darauf nur eine Antwort geben:
Beitragszahlung einstellen
Beitragsbescheid abwarten
Widerspruch einlegen gegen diesen Beitragsbescheid
Klage einreichen gegen den darauf folgenden Widerspruchsbescheid

Kostet 105 Euro und einige Briefe per Einschreiben.


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Re: Nach dem BVG Urteil
#2: 28. April 2014, 21:17
- Hat eine Altersversorgung, in der heutigen Zeit, nicht Vorrang vor dem Pflichtbeitrag der Mafia ?
 (Besonderes bei geringen Einkommen)
Hallo Knuffi , deine erste Frage hat bereits wie fast schon zu erwarten und vorhersehbar unser fleißiger Ersthelfer Roggi prima beantwortet.

zum zweiten Teil :
Deine Altersvorsorge interessiert die gierigen Geier beim Beitragsservice und den Landesrundfunkanstalten ungefähr so viel , als wie wenn morgen in China ein Sack Reis umfällt und ein Fahrrad darunter begräbt.
Denen geht es nur ganz allein um ihre eigene prächtig abgesicherte Altersvorsorge !
Dazu das Zitat von Viktor7:
"Jegliche Begründungen, die den Umbau als unmöglich darstellen, wollen die unmoralische Zwangsgeldquelle, die Beeinflussungsmaschine, gut bezahlte Jobs und die üppigen Renten (1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) pro Monat, zusätzlich zur gesetzlichen Rente verteidigen."

mehr:
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html




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Re: Nach dem BVG Urteil
#3: 28. April 2014, 21:35
Nachtrag für Knuffi :
Am gleichen Tag des BVG-Urteils von Karlsruhe am 25.03. wurde "rein zufällig" auch die Popularklage von Ermano Geuer und der Rossmann-Drogeriekette in München verhandelt. Meiner Meinung nach war diese Verhandlung etwas höher zu gewichten und das Urteil dazu am 15.05. dürfte etwas mehr an Bedeutung für die Zukunft des Rundfunkbeitrages haben.
Schaue also unbedingt am 15.05. gegen Mittag hier wieder im Forum vorbei. Ab 10.00 Uhr wird die Anzahl der Gäste und eingeloggten Mitglieder des Forums hier einen Höhenflug erleben und am bisherigen Rekord von 459 Gästen kratzen (oder gar überbieten?)


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Re: Nach dem BVG Urteil
#4: 01. Mai 2014, 01:45
Hallo Zusammen !

Danke für Eure Zeit, mir zu Antworten !  :)

Ja, da muss ich Euch recht geben, Menschlichkeit ist bei der Mafia ein Fremdwort !
Bin erst mal geschockt, dass wir, den ihr Rentenbezüge so großzügig ausstatten. (Krass)
Aber wie soll es auch anders sein, im Selbstbedienung Land Deutschland.
Das Erste, was ich aus den Antworten nehme ist, dass das Thema nicht moralisch beurteilt werden sollte, da den es eh egal ist.
Und mich bringt es auf die Palme.  >:( Ich warte erst mal auf die nächsten Urteile ab.

Ich bin zzt. auf der Stufe "Zwangsanmeldung" mit dem zugehörigen Schreiben.  (Bla Bla Bla  ;D)





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Re: Nach dem BVG Urteil
#5: 04. Mai 2014, 16:25
Ok, die erfüllen halt ihren Auftrag. Aber inzwischen fehlt nicht mehr viel, und man gewinnt den Eindruck, die würden sogar über Leichen gehen, um einen nicht näher definierten Auftrag zu erfüllen. Die verlangen von jedem gnadenlos einen Zwangsbeitrag, nehmen keine Rücksicht auf das Rechtsempfinden der Bürger und fühlen sich allen Ernstes zuständig für unsere Bildung und Unterhaltung.

Ich habe denen KEINEN Auftrag erteilt und die auch NICHT legitimiert zu irgendeinem Tun, Dulden oder Unterlassen. Punkt.


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awawaw

Re: Nach dem BVG Urteil
#6: 04. Mai 2014, 18:13
Ein Verwaltungsakt sollte dieser VOLLSTRECKBAR sein..( Steuerbescheid,Bußgeldbescheid, Rundfunksteuerbescheid...) wird in der Regel
knallhart vollstreckt....Der ÖR ist mindestens so abgewichst wie das Finanzamt. Die interessieren sich nicht für deine "Probleme"....
solltest du nach der Vollstreckung "einen leeren Kühlschrank" haben .. werden Sie dir sagen... melde dich zum Ehrensold ähhh  Hartz4


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Re: Nach dem BVG Urteil
#7: 04. Mai 2014, 20:03
Noch habe ich ALG1 und somit eh nichts zu verlieren. Die ÖR-Mafia hat uns ALG1-Empfänger einfach vergessen. Wozu sollte ich an die ÖR-Mafia bezahlen, wenn ich vorsehe bald ALG2 (Hartz IV) zu empfangen? In diesem Dreckssystem werde ich garantiert nichts mehr arbeiten. Wozu auch? Für Konsum-Müll?


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