Hallo,
man nehme folgenden Fall an:
Person A war bis 01.02.2013 in einer Wohnung gemeldet und war nicht beim Service G angemeldet. Ab 01.02. bezog Person A eine neue Wohnung und ist seitdem auch dort gemeldet. In 2013 hat Person A vom Service G mehrmals die Aufforderung zur Anmeldung des Beitrages erhalten und ignoriert. Nun erhält Person A Anfang Mai 2014 abermals eine Aufforderung zur Anmeldung. Da Person A schon von Zwangsanmeldungen gelesen hat, die dann rückwirkend die Beiträge geltend machen, will Person A nun sich dem Service G fügen.
Person A will sich nun ab 01.05.2014 für den Beitrag anmelden. Klappt das so ab diesem Datum, oder macht nach Anmeldung der Service G rückwirkend die Beiträge für 2013 geltend, da dieser ja durch den Melderegisterabgleich die genauen Einzugsdaten der Wohnung hat?
mfg