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Autor Thema: Forderung von 269 Euro, wie verhalten.  (Gelesen 1547 mal)

K
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Forderung von 269 Euro, wie verhalten.
Autor: 24. April 2014, 11:45
Hallo,

Schön, dass es dieses Forum gibt.

Vieleicht finden sich jemand der mir bei einem Problem mit dem  "Beitragsservice" helfen kann.

Zu denk (möglicherweise) relevanten Fakten:

Person A bekommt eine Zahlungserinnerung (Datiert 04.04.2014) in der steht, dass die Rundfunkbeiträge am 15.02.2014 fällen waren und wird aufgefordert 269 Euro binnen 2 Wochen zu bezahlen. Außerdem steht in dem Schreiben, dass dies die letzte Zahlungserinnerung sei und künftig die Gebühren + Säumniszuschlag per Bescheid erhoben werden. Alle vohrherigen Briefe (3 Stück) wurden ignoriert.

Person A war bis zum 31.03.2014 noch Student (mit sehr geringen Einkommen, geringer als Harz4 Satz) und hat auch seitdem nur einen 450 Euro job und ist Finanziell nicht in der Lage (selbst wennn er wollte) diesen "Beitrag" zu zahlen.

Frage: wie soll Person A sich verhalten? Gibt es eine Möglichkeit der Befreiung auch Rückwirkend?


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a
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Re: Forderung von 269 Euro, wie verhalten.
#1: 24. April 2014, 12:03
Am besten macht Person A das, was hier schon tausend Mal in jedem anderen Thread auch vorgeschlagen wird.
Warten auf den Bescheid. Widerspruch schreiben. Warten auf den Ablehnungsbescheid und dann Klage einreichen.


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awawaw

Re: Forderung von 269 Euro, wie verhalten.
#2: 24. April 2014, 12:47


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