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Autor Thema: Automatische Anmeldung trotz zahlendem Mitbewohner  (Gelesen 2020 mal)

g
  • Beiträge: 1
Hallo,

in einer Wohngemeinschaft zahlte bis Ende März Person A. Jetzt ist er ausgezogen.
Person B hat in der Zeit wo er hier wohnte regelmässig Schreiben von der GEZ bekommen und ignoriert.
Dann wurde Person B rückwirkend zum 01.01.2013 angemeldet. Inzwischen kam der mit "Zahlung der Rundfunkbeiträge" betitelte Brief.

Person B seine Zielvorstellung: Wenn es sein muss wäre Person B bereit, für die WG ab dem 01.04.2014 zu zahlen. Doch Person B wird aufgefordert Gebühr ab dem 01.01.2013 zu zahlen. Zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.03.2014 war jedoch Person A angemeldet. Deswegen muss Person B der GEZ verbindlich klar machen, dass ihre Forderungen für diesen Zeitraum gegenstandslos sind.

Reicht hier ein Einschreiben oder muss Person B Geld in einen Brief vom Anwalt investieren? Oder sollte Person B einen anderen Weg wählen?

Danke für jedwede Hilfe!

Gustav


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2014, 10:36 von themob«

a

awawaw

Fax und Einschreiben an Beitragsservice
Zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.03.2014 hat Person A für diese Wohnung mit der Gebührennummer xxxxxxxxxx die Rundfunksteuer gezahlt. Ich bitte Sie in Zukunft dem Beitragszahler das Porto zu ersparen für solche belanglosen Info Schreiben ohne Verwaltungsakt Charakter.


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Z
  • Beiträge: 1.526
Wäre es taktisch nicht besser zu schreiben, daß A seit dem 1.1.13 bezahlt hat?

Vielleicht gewinnt man ja dadurch Zeit, bis die merken, daß A inzwischen nicht mehr zahlt.

Aber eigentlich wäre es ja auch eine prima und wasserdichte Widerspruchsbegründung, wenn der Sachverhalt erst im Zusammenhang mit einem Widerspruch gegen Bs Beitragsbescheid erwähnt wird, denn damit wäre ja der gesamte Bescheid formal unwirksam...


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a

awawaw

seit 1.1.13 zahlt Person A für diese Wohnung mit der Gebührennummer xxxxxxxxxx die Rundfunksteuer .... oder so...
Wie auch immer ..... Keine Angst vor diesem Pack.


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