Hallo Boykott-Gemeinde,
Person X soll die Rundfunkgebühr für die Angabe, dass die zurzeit besuchte Schule (mit angrenzendem Internat) der Hauptwohnsitz ist, bezahlen. Die Anmietung eines Internatzimmer findet aber nicht statt, was dem Beitragsservice mehrfach - auch einmal durch die Schule selbst - mitgeteilt wurde.
Die Änderung des Hauptwohnsitzes wurde damals fast regelrecht erzwungen, da die Schule verlauten ließ, dass der Besuch/die Teilnahme dort sonst nicht anerkannt wird.
Vor Beendigung des Schuljahres ist es der Person X also nicht möglich den eigentlichen Wohnsitz im Personalausweis eintragen zu lassen.
Nach erneuter bzw. konkreter Schilderung der Situation bekam Person X aber nur noch eine Zahlungsaufforderung (es ist nicht bekannt, ob der Brief als Einschreiben kam, da Briefe nur weitergeleitet werden). Es fehlt Person X aber an rechtlichem/ausreichendem Wissen, um dieser Aufforderung richtig entgegenzutreten. Wie könnte nun weiterverfahren werden?
Mit freundlichem Gruß!