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Autor Thema: Muss nun endgültig gezahlt werden?  (Gelesen 1859 mal)

b

brubbel

Muss nun endgültig gezahlt werden?
Autor: 09. April 2014, 13:22
Liebe Mitverweigerer,

anbei der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf meinen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO. Die Begründung ist nicht anhängig, da auf meine Gründe in den Widersprüchen an den SWR genauer eingegangen wird, als es der SWR im Widerspruchsbescheid selbst getan hat. Da müsste wohl einiges "zensiert" werden, um keine Rückschlüsse ziehen zu können.

Der Antrag wurde abgelehnt. Es wurden somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft (hypothetisch)? Eigentlich wollte Person A morgen die Klage losschicken, da mittlerweile ein Widerspruchsbescheid vorliegt. Da kommt der Beschluss natürlich unpassend, obwohl im Widerspruchsbescheid angegeben wird, dass Vollstreckungsmaßnahmen bis Abschluss des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt werden. Kann das mit einer Klage hinausgezögert werden?

Oder muss doch jetzt erstmal gezahlt werden?

Es sind immerhin knapp 300€, die zu zahlen sind, inkl 2x 8€ Säumnis- und 1x 5,11€ Mahngebühr.

MfG


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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A
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Re: Muss nun endgültig gezahlt werden?
#1: 09. April 2014, 14:19
Hy,

leider kann ich dir keine Antwort geben, sondern hab selber noch Fragen. Aber ich glaub du bist mir schon einen Schritt vorraus   :laugh:

Also nehmen wir mal an Person A hat in 2013 2 mal eine Zahlungsaufforderung bekommen und hat in beiden fällen Wiederspruch eingelegt. Für Quartal 3 und 4 hat Person A noch nichts bekommen.

Nun ist ein Schreiben bei A eingegangen in dem der Widerspruch nicht anerkannt wird mit begründig  Bla, Bla.

Ich denke A wird nun wohl vor gericht ziehen müssen,... oder ?
Wo hier im Forum finde ich den Hilfe beim Antrag fürs Gericht ?
Wie hoch stzehen die Changen zu gewinnen ?

Das sollst erst mal gewesen sein. Und danke schonmal vorab für eure Hilfe   ;)



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b

brubbel

Re: Muss nun endgültig gezahlt werden?
#2: 10. April 2014, 12:00
Guten Tag,

falls es jemanden interessiert, Person A hat heute seine Klage abgeschickt. Jetzt kann man nur hoffen, dass was positives bei der Popularklage in Bayern rauskommt.
Person A hat auf Zeit gespielt und erstmal nur eine "unvollständig" begründete Klage eingereicht und das Gericht gebeten, die Klage zurückzustellen, bis anderweitige gleichen Inhalts entschieden sind.

MfG


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