Liebe Mitverweigerer,
anbei der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf meinen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO. Die Begründung ist nicht anhängig, da auf meine Gründe in den Widersprüchen an den SWR genauer eingegangen wird, als es der SWR im Widerspruchsbescheid selbst getan hat. Da müsste wohl einiges "zensiert" werden, um keine Rückschlüsse ziehen zu können.
Der Antrag wurde abgelehnt. Es wurden somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft (hypothetisch)? Eigentlich wollte Person A morgen die Klage losschicken, da mittlerweile ein Widerspruchsbescheid vorliegt. Da kommt der Beschluss natürlich unpassend, obwohl im Widerspruchsbescheid angegeben wird, dass Vollstreckungsmaßnahmen bis Abschluss des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt werden. Kann das mit einer Klage hinausgezögert werden?
Oder muss doch jetzt erstmal gezahlt werden?
Es sind immerhin knapp 300€, die zu zahlen sind, inkl 2x 8€ Säumnis- und 1x 5,11€ Mahngebühr.
MfG