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Autor Thema: Vorausverfügung Brief national (Bei Deutscher Post)  (Gelesen 2389 mal)

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Aus https://www.deutschepost.de/de/v/vorausverfuegung_brief.html

Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf unser Serviceangebot Premiumadress überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:

Nur bei Briefen und Postkarten:

    * Nicht nachsenden!
      Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.

    * Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!
      Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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