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Autor Thema: Zweite Erinnerung:Ihr Rundfunkbeitrag  (Gelesen 2658 mal)

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Zweite Erinnerung:Ihr Rundfunkbeitrag
Autor: 07. April 2014, 15:23
Hallo liebe Leute,

Person A weiß gerade nicht so wirklich was Sie tun soll.

Person A hat eine Firma die bei Ihm noch Zuhause sitzt. Person A hat für Privat bis jetzt nur Infopost von der GEZ bekommen aber mehr noch nicht. Für die Firma hat Person A wie oben schon geschrieben die Zweite Erinnerung bekommen.

Bis jetzt hat Person A alle Anschreiben ignoriert, aber in der zweiten Erinnerung steht nun das Person A mit einer Geldbuße geahndet werden kann und wenn keine Antwort kommt, dass ganze in die Rechtsabteilung des NRs geht.

Wenn Person A diesen Wisch nun ausfüllen würde, stellt er sich wahrscheinlich selber ein Bein da Sie in diesem Formular eine Beitragsnummer haben wollen für Privat die Person A ja auch nicht hat.

Kann Person A schon Widerspruch einlegen oder soll Sie das weiter ignorieren und warten bis was ernstes kommt ?!

Danke für eure Infos


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Re: Zweite Erinnerung:Ihr Rundfunkbeitrag
#1: 07. April 2014, 15:59
Von wem bekommt denn A die Infopost, vom Belustigungsservice?

Solange die von denen kommt, braucht man sich keinen Kopf machen.
Selbständiger S in Personalunion mit A ist ja auch eher ein leichter Fall.

Hier im Forum gab es schonmal einen Ingenieur I, der für sein Büro in seiner Wohnung die Drittelgebühr zahlt und jetzt zusätzlich noch für seine Wohnung den zusätzlichen vollen Betrag zahlen soll, weil es nur die Variante Privat zahlt, Gewerbe in der Wohnung befreit, aber nicht andersrum gibt. Das war in diesem Fall eine taktisch unkluge Entscheidung, es so zu probieren.

Gewerbetreibener G mit separatem Büro hat seinerzeit formlos Auskunft über seinen Betrieb gegeben (auf dem Antwortbogen fehlte nämlich das Kästchen "ich zahle gar nicht"), damit kam die Zwangsanmeldung, er hat jetzt zwei Baustellen, wo er aufpassen muß, daß er den jeweiligen Bescheiden rechtzeitig widerspricht, Ablehnung irgendeines Widerspruchs kam noch nicht, weil die Jungs ganz genau wissen, daß das dann eine Klage gibt...

Ich würde an As Stelle abwarten, wenn A als erstes den Bescheid für Privat bekommt, nach Schema F arbeiten, wenn er den Bescheid dann für die Selbständigkeitsräume bekommt, zusätzlich mit dem Argument widersprechen, daß für die Wohnung bereits ein Betragskonto existiert und demnach ein weiterer Bescheid unzulässig ist.


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Re: Zweite Erinnerung:Ihr Rundfunkbeitrag
#2: 07. April 2014, 16:57
Ok dann würden Person A und G nun abwarten auf die nächste Post.
Die beiden hoffen natürlich das da nun keine große Strafe oder ähnliches kommt.

Danke erstmal für die Infos


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Re: Zweite Erinnerung:Ihr Rundfunkbeitrag
#3: 07. April 2014, 21:47


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