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Autor Thema: Gebühr und Beitrag  (Gelesen 1981 mal)

Uwe

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Gebühr und Beitrag
Autor: 20. März 2014, 22:00
Gebühr und Beitrag



Der Rundfunkbeitrag, früher einmal GEZ-Gebühr genannt, wird ab 2015 um 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat gesenkt. Darauf haben sich die Länder vor Wochenfrist geeinigt. Was den Haushalten eine finanzielle Entlastung im Peanutsbereich bringt, halten Fachleute allerdings für eine weitreichende Fehlentscheidung.

Davon, dass zu diesem »aufgeblähten und ineffizienten System« auch die exorbitant hohen Produktionskosten der TV-Talkshows (allein die Sonntagsrunde von Günther Jauch verschlingt geschätzt rund 300 000 Euro pro Sendung), ist in Siebenhaars Bashing des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allerdings nichts zu lesen.

mehr auf:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/927650.gebuehr-und-beitrag.html


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Re: Gebühr und Beitrag
#1: 21. März 2014, 10:06
Wenn um diese 48 Cent weniger ein derartiges Brimborium gemacht wird, wieviel schwerwiegender ist dann erst ein ganzer EURO mehr, der im Landtag NRW gleich zweimal, bei der ersten und zweiten Lesung, als Druckmittel benutzt wurde, um diese neue Abgabe durchzusetzen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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