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Autor Thema: Bezahlen müssen trotz Student und unter Existensminimum?  (Gelesen 1615 mal)

J
  • Beiträge: 2
Hallo an alle,

vieleicht könnt ihr mir helfen, meine Person A blickt nicht ganz durch.

Person A ist Student und bekommt seid September 2013 kein Bafög mehr, da sie ein Zweitstudium hatte bzw 2 Semester zu viel studiert hat im alten Studium.

Nun ist es aber gerade so, das Person A einfach mit so wenig Geld im Monat klar kommen muss, das sie unter dem Existensminimum lebt und zwar deutlich. Person A musste schon letztens seinen Sportverein kündigen da die 12 Euro Pro Monat zu viel waren. Da fallen die 18 Euro Pro Monat natürlich schwer ins Gewicht jeden Monat.

Wenn Person A aber Arbeitslosengeld beantragt verliert sie ihren Studienplatz, beides geht nicht...was macht Person A nun, keine Möglichkeit dem erstmal zu entkommen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Julian


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2014, 18:32 von themob«

  • Beiträge: 3.235
Schau mal hier, ob deine Frage dort beantwortet wird:
Person A - Student ohne Bafög - Befreiung aufgrund Härtefallregelung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8623.msg60888.html#msg60888


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 06:13 von Bürger«

a
  • Beiträge: 338
Wäre ich Person A, würde ich einfach nichts bezahlen. Mein Girokonto würde ich als P-Konto laufen lassen (es gibt keine Nachteile!) und dann würde ich mich bedenkenlos pfänden lassen und wäre sogar noch stolz drauf, da es die einfachste Form des aktiven Widerstands in dieser Situation der Person A ist. Mit Widersprüchen und Klagen kommt man in diesem Land eh nicht mehr weit bei solchen Dingen, die "too big to fail" sind. Zahlungsverweigerung ist daher die friedlichste Waffe im Kampf gegen den Rundfunkbeitrag. Ich selbst mache es wie beschrieben, wenn nichts mehr geht. In meinem Fall kann ich das aber auch problemlos so machen, da ich eh nichts mehr zu verlieren habe: Ich habe alle Kredite, die ich an der Backe habe einfach nicht mehr bedient und die Banken können mir eh nichts. Da ist ein Gläubiger mehr oder weniger - hierbei der Beitragsservice, dessen Service ich niemals bestellt habe - eh nicht schlimm. Wichtig ist nur, dass man nur maximal 19 Gläubiger hat, damit es später noch als Privatinsolvenz durchgeht und nicht als Regelinsolvenz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2014, 10:43 von abgezockter1984«

 
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