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Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags hinreichend gewahrt", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass Deutschland rechtzeitig und vollständig zahlen könne, wenn weiteres Kapital nachgeschossen werden muss. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird. Absehbare Zahlungspflichten müsse der Bundestag schon im Voraus in den Haushaltsplan aufnehmen.
In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein "Mehr Demokratie" mit mehr als 37 000 Bürgern sowie der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am ESM unter Auflagen freigemacht.
Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und müssen zunächst vom EuGH geklärt werden.
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Quelle http://web.de/magazine/finanzen/euro-krise/18725144-karlsruhe-weist-klagen-euro-rettungsschirm-esm.html#.news_spotlight.Klagen%20gegen%20ESM%20abgewiesen.433.874----------------------
MfG