Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruchfrist verpasst was tun?  (Gelesen 12660 mal)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#15: 13. März 2014, 21:48

Das würde mich echt interessieren, da ich auch zu den Leuten gehöre, die klagen werden. Ich will es vorher aber soweit wie möglich hinauszögern, und in diesem Fall wäre die Vorgehensweise "nie Post bekommen, da kein Nachweis" sehr interessant.

Sehe ich genauso , dieses lästige Ungeziefer sollte man so lang wie möglich zappeln lassen und dabei alle greifbaren Register ziehen. Selbst wenn diese Gangart ungewöhnlich und hier vom Forum nicht gern gesehen wird , wäre es schon interessant , in welche Richtung die Reise geht , wenn man diesen frechen Haufen bis zum letzten reizt. Rechtlich könnte man sie doch somit nötigen ihren Sch... per Einschreiben zu verschicken. Unerwünschte Post muss man nicht zur Kenntnis nehmen , rechtlich verbindlich ist nur die Pflicht ein Einschreiben entgegen nehmen zu müssen.
Worin besteht da eigentlich das Problem ? Könnte der Beitragsservice nicht sowieso die Kosten des Einschreibens auf den Beitragszahler umlegen. Wer es auf einen Bescheid ankommen lässt , sollte eben damit erst mal leben können. Bei erfolgreichem Widerspruch oder Klage müssten diese Einschreibenkosten dann wieder erstattet werden oder bräuchten gar nicht erst bezahlt zu werden.
Auch wichtig wäre hierbei zu klären. Wo steht geschrieben , einen Briefkasten zum Empfang von gewöhnlicher schriftlicher Post vorhalten zu müssen. Das ist doch sicher nicht mit der Meldepflicht verknüpft.
Im Zeitalter von Internet , Email und E-Postbrief braucht man nicht mehr unbedingt einen Briefkasten als Kontaktmöglichkeit anzubieten.
Genauso wenig , wie man im Internet-Zeitalter noch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#16: 13. März 2014, 21:59

Alternativ könnte A überlegen, ob der Bescheid tatsächlich zugegangen ist. Könnte ja sein, dass der dummerweise beim Nachbarn eingeworfen wurde.
Die Variante vom -dummerweise beim Nachbarn eingeworfen- hatte ich noch gar nicht in Betracht gezogen , obwohl sie noch mit am glaubwürdigsten erscheinen dürfte. Man kann ja im Clinch mit seinen Nachbarn liegen und der denkt nicht im Traum daran den Irrläufer weiterzuleiten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 3.239
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#17: 13. März 2014, 22:21
Das Problem ist nicht die Machbarkeit und die Kosten, erst recht nicht die Ausrede, das Problem ist der Schriftwechsel und die Fristen und Gesetze in diesem Zusammenhang, die nicht von jedem strikt eingehalten werden, weil sie kaum bekannt sind. Die neuen Probleme sind nicht zu vernachlässigen, wer eine Leck-Mich-Mentalität hat ist in der Falle, die Nerven werden bei dieser Vorgehensweise nicht geschont. Und am Ende sind nur wenige Tage oder Wochen gewonnen. Das ist es normalerweise nicht wert, auch den Beitragsservice beeindruckt das nicht. Die ziehen ihr Ding durch und werden alles versuchen, um jemanden zu Fehlern zu verleiten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#18: 15. März 2014, 08:30
Ja gut Roggi , so weit waren wir schon mal , die leckmichMethode ist nicht der feine Stil , nur hat denn der geldgeile Haufen in Köln auch nur einen Hauch von Stil und Ehre ? Diese führen sich auf wie Raubritter aus dem Mittelalter und wir sollen uns fein säuberlich an jeden noch so hirnverbrannten Sch...Vertrag gebunden fühlen. Das passt nicht , das ist wie Feuer und Wasser !
Nochmal jetzt der leider immer noch offene Punkt  , ich wiederhole mich:
"Auch wichtig wäre hierbei zu klären. Wo steht geschrieben , einen Briefkasten zum Empfang von gewöhnlicher schriftlicher Post vorhalten zu müssen. Das ist doch sicher nicht mit der Meldepflicht verknüpft."
Erreichbar bin ich unter meiner gemeldeten Adresse auch so. Dies muss ich doch auch nur für wirklich wichtige Post sein , welche mich dann mit Rückschein-Einschreiben gegen Unterschrift auch tatsächlich erreicht.
Alle sonstige Post ist nicht lebensnotwendig , um sich am geordneten gesellschaftlichen Leben aber trotzdem uneingeschränkt beteiligen zu können. Zahlungsverpflichtungen können per Einzugsermächtigung geklärt werden , für Änderungsmitteilungen kann man seine Mailadresse angeben. Rechnungen/Änderungen werden bereits vermehrt per Mail geschickt. Für alles andere an Kommunikation gibt es das Handy , sorry Smartphone. Das ist Briefkasten genug.
Das mag vielleicht wie Erbsenzählerei wirken und auf unbedeutenden Zeitgewinn hinauslaufen. Ist egal , die Klage kommt dann eben später. Es geht hier auch um das Handeln auf gleicher Augenhöhe mit dem Beitragsservice. Dieser beschäftigt die Könige der hinterhältigen , trickreichen Winkeladvokaten. Haben die auch dagegen das passende Mittelchen ?
Wozu also ein Briefkasten haben müssen und gibt es eine Pflicht per Gesetz dafür ?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#19: 15. März 2014, 09:29
Nachtrag :
Wir müssen diesen geldgeilen Gurkenladen endlich dazu nötigen , seine sch... Bescheide künftig per Rückschein-Einschreiben zu verschicken. Wir werden von denen sozusagen auch genötigt unsere Widersprüche per Einschreiben zu verschicken . Denn wir wollen schließlich auf Nummer Sicher gehen , dass diese auch wirklich ihr Ziel erreichen und uns daraus fristentechnisch kein Nachteil erwachsen kann. Zudem scheint dies auch so dringend ratsam zu sein , es sind zahlreiche Fälle von verschollenen Anträgen , Nachweisen , Bescheinigungen usw. bekannt . Wenn man da nicht sogar manches absichtlich verschwinden lässt. Einem solchem geldgeilen "Service" ist schon von vornherein Misstrauen entgegen zu bringen und man kann ihm keine 100% seriöse Bearbeitung zugestehen.
Diese Gurken bemächtigen sich ungefragt unserer Meldedaten , damit wir für sie erreichbar und finanziell greifbar werden.
Erreichbar bin ich unter meiner gemeldeten Adresse aber auch ohne Briefkasten.
Mich erreicht ein Einschreiben mit Rückschein bei Übergabe an der Haustür , auch der GV findet mich so.
Gut, jetzt entgegnet hier im Forum der nächste , ich muss ja nicht ständig zu Hause sein , um ein Einschreiben gegen Unterschrift empfangen zu können . Dann findet sich ein Zettelchen zum persönlichen Abholen in der nächsten Postfiliale im dann wieder vorhandenen Briefkasten.
Ok, jetzt könnte man das Spielchen beenden , man hat seinen Bescheid endlich per Einschreiben zugestellt bekommen.
Weiteres Gezicke wäre nun wirklich nicht mehr angebracht.
Es stellt sich aber weiterhin die Frage des Bereithalten Müssen/Sollen eines Briefkastens überhaupt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Moderator
  • Beiträge: 11.795
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#20: 15. März 2014, 16:49
Briefkasten hin oder her - das ist nicht entscheidend.
Entscheidend für den Fristlauf ist die *Bekanntgabe*.

Damit ein Bescheid "RECHTSKRÄFTIG" wird, müsste er überhaupt erst mal *BEKANNTGEGEBEN* sein.
Bekanntgabe = Zustellung
Er müsste also überhaupt auch erst mal (im Zweifel nachweisbar) *ZUGESTELLT* sein.

...und dieses Thema der nachweisbaren Zustellung ist schon vielfach besprochen worden, u.a. hier:

Beitragsbescheid nicht erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7639.msg55668.html#msg55668

Es steht demnach die Frage:
- Ist überhaupt etwas nachweisbar zugestellt worden? ;)
- Wenn ja, *wann*? ;)

Wie immer gilt: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Information vom Bürger - für Bürger ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#21: 15. März 2014, 21:22
Briefkasten hin oder her - das ist nicht entscheidend.
Gut zu wissen , wenn dem so ist. Für den Kölner Karnevalsbetrugsverein scheint der Briefkasten aber als Bekanntgabe-und Zustellort 100%ig rechtlich verbindlich zu sein. Jedenfalls ist man dort dieser angeblich unwiderlegbaren Ansicht.
Von ihm verwendeter sinngemäßer Wortlaut " Das Schreiben haben wir nicht als unzustellbaren Irrläufer zurück erhalten. Daher gehen wir vom Erhalt des Schreibens aus ".  Und das bei einem stinknormalen einfachen Brief , interessant.
Daher auch meine Versteifung auf das Objekt des Widerstandes , den Briefkasten.
Nun ist die Sache etwas klarer und sicherer . Ich habe also bisher offiziell keinen Widerspruchsbescheid erhalten und werde bei wahrscheinlich demnächst zu erwartenden Unannehmlichkeiten erst mal einen Widerspruchsbescheid mit nachweisbarer Zustellung anfordern.
Ist eben eine Lücke in deren System , dafür kann ich nichts , tut mir wirklich ... nicht leid.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

 
Nach oben