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Autor Thema: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" > falscher Betrag + fehlende (Zwangs-)Anmeldung  (Gelesen 5065 mal)

M
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Hallo Zusammen,

Person A ist zum 1.6.15 umgezogen.

Für die alte Wohnung (in der schon immer ein Beitragszahler wohnt) kam
heute ein Brief an Person A gerichtet an zur "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Person A ist bewusst, dass dieses schreiben laut der faq lediglich einen informativen Charakter aufweist.
Dennoch ist Person A etwas besorgt, als er gesehen hatte dass ein Betrag von ca. 560€ "offen" sei.

Bevor Person A bei dem Beitragszahler wohnte, war er 2 Jahre in einer WG, wo er nur Briefe mit angehängtem Anmeldevordruck erhalten hatte.

Einen Brief zur Zwangsanmeldung o.ä. hat er aber nie erhalten.

Gibt es Vorschläge zum weiteren Vorgehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2015, 04:24 von Bürger«

M
  • Beiträge: 6
Kurzes Update, da Person A einen neuen Brief an die neue Wohnung bekommen hat (wo er seit 1.6.15 wohnt).

Dieser Brief trägt den Titel "Für alle von allen: Der Rundfunkbeitrag"  - sieht aus wie der alte Anmeldebogen den Person A bereits die letzten Jahre jeweils 3mal erhalten hat.

Jetzt ist die Verwirrung perfekt für Person A. Falls Person A sich jetzt anmeldet, wird ihm da direkt der scheinbar offene Betrag von ~560 € aus dem Brief an die alte Wohnung gefordert, oder kann Person A einfach mit 17,x€/Monat ab 1.6.15 rechnen?


Kurze detaillierte Ablauf der Wohnhistorie von Person A:
ab 1.6.15 neue Wohnung (alleine)
von 1.12.14 - 31.5.15 in Wohnung bei Beitragszahler (Person B)
von 1.10.12 - 30.1114 in der oben besagten WG
von x - 31.8.12 bei Person B


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Nun kann auch gewartet werden, bis ein Festsetzungsbescheid kommt. Es hat keine Nachteile, wenn abgewartet wird. Es kann Nachteile haben, wenn Person A sich meldet.


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M
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Hallo zusammen,

Person A hat mittlerweile den Festsetzungsbescheid, für die Zeit in der er in einer WG gewohnt hatte.

Mittlerweile ist die Summe sogar noch etwas angestiegen, obwohl A in der jetzt zusätzlich angegeben Zeit gar nicht dort gewohnt hatte.

Es wurde explizit geschrieben, dass es sich dabei um einen vollstreckbaren Titel handelt und somit die Zulässigkeit zur Zwangsvollstreckung gegeben ist.
Zuständiges Verwaltungsgericht: Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg

Wie ist in diesem konkreten Fall hier der weitere Fahrplan? Auf das Urteil vom LG Tübingen verweisen?

edit:  Evtl. noch ein kleiner Hinweis, dieser Brief wurde nicht an die Wohnung von A verschickt, sondern an die Adresse von Person B (dort hat A gewohnt bis 31.5.15). Ändert das evtl. was an der ganzen Sache?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 17:23 von Mettigel«

n
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Was will A erreichen? Klagen? GEZ hinhalten? Ratenzahlung?

Ist der Bescheid korrekt? Das heisst gab es keine andere Zahler in der WG? Was ist mit den andern WG-Mitgliedern,
müssen die auch nachzahlen?
Die GEZ fordert gerne von allen den gesamten Beitrag, ob sie bei Doppelzahlung auch wieder zurückzahlt weiss ich nicht.

Juristisch kann A auf den Bescheid "Widerspruch + Aussetzung des Vollzugs nach §80(4)" einlegen.
(für Widerspruch siehe Rchtsbelerung)
Dann ist erstmal mindestens 3 Monate Ruhe, weil die GEZ nicht mit der Bearbeitung nachkommen.
Aber Achtung irgendwann kommt der Gerichtsvollzieher (wenn man nichts tut und nicht zahlt)
und dann wird es stressig und die Gerichte entscheiden manchmal sehr komisch.

Vielleicht hat der Bescheid ja A auch nie erreicht, da an die falsche Adresse gegangen.

Aber A muss sich grundsätzlich entscheiden was er will: ignoriren, zahlen, Verzögerungstaktik aber dann doch zahlen oder klagen.
Dann kann man weiter sehen was zu tun ist.

Und wichtig: Einlesen unter Schnelleinstieg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da stehen alle Optionen drin

no-gez99



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

M
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Der Bescheid ist an sich nicht korrekt, es wurden wie oben erwähnt für bestimmte Zeiträume völlig falsche Annahmen gemacht.

Zu anderen WG Mitgliedern hat A kein Kontakt mehr, einer davon war vmtl. nie offiziell dort gemeldet. Wie ist denn die Sachlage wenn A versuchen würde der GEZ anzubieten quasi seinen Anteil für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen also den Betrag durch 3 dividiert. (Das wären rechtmäßig nur 431,52€/3=143,84€, die restlichen Beträge die in dem Kontoauszug von A stehen sind komplett falsch!). Gibt es dahingehend schon Erfahrungen?

Zitat
Vielleicht hat der Bescheid ja A auch nie erreicht, da an die falsche Adresse gegangen.
Wie ist das zu bewerten? Schließlich ist es faktisch nun mal nicht die Adresse wo A derzeit wohnt.


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P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wenn der BS nicht nachweisen kann, daß der Bescheid angekommen ist, ist der Bescheid nicht angekommen. Geht natürlich nur, wenn man nicht schon gesagt hat, daß der Bescheid angekommen ist.

Ansonsten lohnt immer wieder ein Blick in das BVwVfG (BundesVerwaltungsVerfahrensGesetz), z.B.: § 37.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Evtl. noch ein kleiner Hinweis, dieser Brief wurde nicht an die Wohnung von A verschickt, sondern an die Adresse von Person B (dort hat A gewohnt bis 31.5.15). Ändert das evtl. was an der ganzen Sache?

Bei der Ummeldung von Person A wird neue und alte Anschrift an die Ex-GEZ gemeldet. Vermutlich ist Person A nicht nur umgezogen, sondern hat eine Nebenwohnung angemeldet. Nur so kann man sich die Briefe erklären.

Nur wenn Person A aus der alten Wohnung nach Meldung EWMA weggezogen ist wäre es ungewöhnlich, wenn Ex-GEZ den Festsetzungsbescheid an die alte Anschrift geschickt hätte. In diesem Fall wohnt Person A dort schon länger nicht mehr und kann den Bescheid nicht erhalten, falls er nicht freundlicherweise nachgesendet wurde. Post-Nachsendeantrag?

Spekulationen über Spekulationen.

Jedenfalls hat sich melden bei der Ex-GEZ mehr Nach- als Vorteile. Vorteile kann man auf null beziffern. Person A sollte sich im klaren sein was sie möchte. Wie der Name des Forums schon sagt Boykott ist ein gängiger Weg seinen Protest zu zeigen. Eine Kontaktaufnahme zur Ex-GEZ legalisiert die illegale Datenerhebung und einseitige Geschäftsbeziehung.



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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

j
  • Beiträge: 265
Person A macht gerade Bekanntschaft mit einer der sehr unangenehmen Eigenschaften des offensichtlich rechtswiedrigen Rundfunkbeitrags,

den seltsamer Weise haftet jedes Mitglied einer WOhngemeinschaft gesamtschuldnerisch fuer den Beitrag, die GEZ, aeh, der Beitragsservice versteift sich aber gerne auf eine einzige Person - relativ Willkuerlich, wobei rassistische Motive scheinbar eine Rolle spielen.

Person B, der in einer WG wohnt, hatte seit der Umstellung der Rundfunkgebuehren 3 Mitbewohner, alle ordnungsgemaess gemeldet.
Mitbewohner 1, anhand des Namens offensichtlich Italiener, erhielt nur Mahnschreiben, niemals aber einen Beitragsbescheid.
Mitbewohnerin 2, vom Namen her eindeutig aus hiesigen Gefilden, erhielt seltsamer Weise das volle Programm.
Mitbewohner 3, vom Namen her eindeutig aus dem russischen Sprachraum, erhielt bisher keine Briefe.

Das Stichwort "Innlaenderdiskrimminierung" trifft es sehr gut.

Weshalb bestimmte Personen aus einer WG gesamtschuldernerisch haften, ist logisch nicht zu erklaeren.
Es stammt aber aus der Feder des OeRR, um die Beitragseinnahmen konstant und einfach zu halten.

So wurde einfach der Finanzbedarf auf die Wohungen umgelegt (deren Zahl kennt man) und die Maschinerie angeworfen.
Der Beitrag stammt in seiner heutigen Form einfach nicht aus einer Bedarfsanalyse mit der Frage was ist sinnvoll, sondern aus der Frage, wie moeglichst einfach eine Summe x, die es zum Zeitpunkt der Umstellung bereits als Budget gab, eingenommen werden kann.

Daher sollte sich Person A gut ueberlegen, in welche Richtung sie dieses Vefahren lenken will.

Der Versuch, die Sachlage mit dem BS zu klaeren und eine Teilzahlung anzubieten, kann schnell dazu fuehren, das Person A gesamtschuldnerisch fuer die Beitraege der WG aufkommen muss.
Inwieweit Person A dann von den anderen Mitbewohnern der WG das Geld wiederbekommen kann, enzieht sich meiner Kentniss.

Daher kann sich Person A ueberlegen, ob auf dieses Schreiben eine Antwort sinnvoll ist, oder ob es, da die falsche (alte) Adresse darauf steht, niemals angekommen ist.

Sollte es jemals zu einem Prozess kommen, kann Person A anhand der Meldebescheinigung ja relatvi einfach nachweisen, das sie einen Grossteil der veranschlagten Zeit garnicht in der WG gewohnt hat.


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Zitat
Daher kann sich Person A ueberlegen, ob auf dieses Schreiben eine Antwort sinnvoll ist, oder ob es, da die falsche (alte) Adresse darauf steht, niemals angekommen ist.

Wann wird denn typischerweise festgestellt: Oh Person A wohnt da ja gar nicht. Werden damit die Briefe erneut an die aktuelle Adresse zugesendet und ich kann mir wieder eine Strategie überlegen mi Widerspruch usw.?

Zitat
Inwieweit Person A dann von den anderen Mitbewohnern der WG das Geld wiederbekommen kann, enzieht sich meiner Kentniss.
Da gar kein Kontakt zu den "ehemaligen" Mitbewohnern besteht, sehe ich hier keine Chancen.


Zitat
Bei der Ummeldung von Person A wird neue und alte Anschrift an die Ex-GEZ gemeldet. Vermutlich ist Person A nicht nur umgezogen, sondern hat eine Nebenwohnung angemeldet. Nur so kann man sich die Briefe erklären.
Also Person A hatte bis 12.2014 2 Wohnsitze gemeldet (a) Hauptwohnsitz WG b) Nebenwohnsitz bei Person B). Ab Juni 2015 nur noch ein Hauptwohnsitz bei einer Adresse die gar nichts mit den vorherigen Wohnung zu tun hat.

Zitat
Ansonsten lohnt immer wieder ein Blick in das BVwVfG (BundesVerwaltungsVerfahrensGesetz), z.B.: § 37.

Verstehe den Hinweis nicht ganz. Festsetzungsbescheid=automatische Einrichtiung §37 Abs.5 ?


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