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Autor Thema: Nachweispflicht für Einzugsdatum bei Anmeldung?  (Gelesen 3636 mal)

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Hallo,
Person A hat eine Frage bezüglich des Antwortbogens des Beitragservices.

A) Falls Person A sich anmelden möchte und angibt nach dem 1.1.2013 eingezogen zu sein, hat Person A dann die rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Beitragsservice einen Nachweis zB. mit dem Mietvertrag zu liefern?
B) Kann der Beitragsservice anhand der gelieferten Daten der Einwohnemeldeämter erkennen ab welchem Datum Person A in der entsprechenden Adresse wohnt?

Vielen Dank im Voraus.


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Wer sich freiwillig anmeldet, sollte ein spätes Datum wählen. Die haben zwar die Meldedaten und erkennen, wann man dort einzog, aber was die damit machen dürfen ist im RBStV nicht definiert, deshalb wäre es möglicherweise Datenmissbrauch, wenn die ein anderes Datum vorschreiben würden. Nachweise braucht man nicht zu liefern. Wenn die Wohnung vor dem angegebenen Datum keine Wohnung war im Sinne von §3 RBStV, braucht man sie ja nicht anmelden und demzufolge keine Nachweise. Der Beitragsservice sieht das anders, wie ein Richter das sieht ist noch nicht bekannt, da dieser Fall noch nicht vor Gericht gewesen ist. Mir schrieb der Beitragsservice sinngemäß: "Da sie dort schon länger wohnen und bereits die Gebühr zahlten, gehen wir davon aus, dass sie nun  ab 01.01.2013 weiterhin Beitragspflichtig sind." Da war ich aber schon bei GEZ angemeldet.


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