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Autor Thema: Beitragsbefreiung rückwirkend aufgehoben  (Gelesen 2654 mal)

D

Dex

  • Beiträge: 2
Beitragsbefreiung rückwirkend aufgehoben
Autor: 26. Mai 2014, 21:07
Hallo,
Folgender Sachverhalt

Person A ist zu 50 % schwerbehindert und bezieht nach 3 jährigem, stationärem KH Aufenthalt/Krebs bis zum Eintritt ins reguläre Renteneintrittsalter eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Person A bekommt zuzüglich von der Stadt in der er lebt eine Aufstockung nach SGB XII zur Grundsicherung im Alter, ist verpflichtet täglich  Medikamente einzunehmen.
Person A stellte daraufhin einen Antrag auf Befreiung der GEZ Gebühren, obwohl seit dem Jahre 1999 weder TV noch Rundfunkgerät in der Wohneinheit steht, PC ja. Antrag auf Befreiung wurde seitens der GEZ gewährt. Person A wohnt in einer WG, die keine Lebensgemeinschaft darstellt, sondern eine Zweck WG, Studenten WG.
Person B, innerhalb der WG verdient und bekam laufend Post von der GEZ, wurde zwangsangemeldet. Person A rief daraufhin bei der GEZ an und gab an, das bereits eine Person innerhalb der WG die Geräte, die nicht vorhanden sind angemeldet hat (d. Person A), weil eine Doppelbesteuerung innerhalb einer Wohneinheit laut Rundfunk Staatsvertrag nicht vorgesehen ist.

Die äußerst dreiste GEZ Mitarbeiterin kündigte während dieses Telefonats an, die geltende Befreiung rückwirkend aufzuheben und von Person B nun den vollen GEZ Beitrag rückwirkend einzufordern, Forderung liegt mittlerweile vor, zu 50% Last von vorher befreiten Person A. Da Person A eine Rente unterhalb des Existenzminimums bezieht (Aufstockung, kommunal n.§§ 41 bis 46 SGB XII) bleiben drei Varianten, sollte die GEZ bei der derzeitigen Forderung beharren: Obdachlosigkeit, Einstellen der lebensnotwendigen Medikation oder Einstellen der Ernährung, bis die Schuld getilgt ist.
Person A hat nach heutigem Gespräch mit der Stadtverwaltung, die die Aufstockung nach §§ 41 bis 46 SGB XII gewährt, betreut und mitgeteilt hat, in diesem Falle nicht helfen zu können, heute, den 26.5.2014 die lebensnotwendige Medikation abgebrochen, um das Geld für die Forderung der GEZ zu sparen (1%  n. § 62 SGB V) und um eine Obdachlosigkeit zu verhindern, gleichzeitig angekündigt, dies öffentlich zu machen und die GEZ weg. schwerer Körperverletzung anzuzeigen.

Frage: Macht es Sinn das Verwaltungsgericht einzuschalten ? Wir sind in großer Sorge um Person A



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t

themob

Hallo und herzlich Willkommen

Es zeigt wieder einmal, wie sozial unverträglich und ungerecht dieses Finanzierungssystem ist.

Von der trockenen Gesetzgebung her, ist erstmal alles richtig (Ein Dankeschön an die Politiker der Bundesländer)

Person A + B wohnen in einer WG. Es gilt: Einer muss bezahlen.

Hat Person A die Voraussetzungen für eine Befreiung, wird diese gewährt.

Nun gibt es aber seit 1.1.2013 die sogenannte Anzeigepflicht für jeden.

Person B hätte sich laut Spielregeln (Gesetzgebung) anmelden müssen. Der Umstand das Person A befreit ist, spielt keine Rolle. Die Rundfunkanstalten möchten von "einem" die Beiträge, von dem, der nicht die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt.

Der Umstand das 2 Personen in einer WG wohnen, führt nun dazu, dass Person B rückwirkend zum 1.1.2013 bezahlen soll.

In einer WG mit dieser besonderen Konstallation (Person A, Mehraufwand durch Krankheit etc) ist es dem Beitragsservice, der Rundfunkanstalt und auch der Politik egal, wie die 2 WG Bewohner mit der Kostenteilung umgehen. Interessiert die nicht.

2 er WG = einer muss bezahlen - wie die Kosten verteilt werden untereinandner, muss die WG klären

Der Beitragsservice kann allerdings Person A nicht den Status "Befreit" einfach aberkennen. Sind die Voraussetzungen erfüllt muss befreit werden.

Dafür haben sie ja Person B an der Angel. Was innerhalb der WG passiert interessiert schlichtweg nicht. Hauptsache einer bezahlt.

Person A ist ja befreit. Da macht ein Gang zum VG keinen Sinn.

Wer hat die Forderung in Höhe von 50%? Die Rundfunkanstalt an Person A oder Person B an Person A? Denn Person B wird ja mit 100% der Forderung rückwirkend belastet vom Beitragsservice.

Person A + Person B müssen eine zufriedenstellende Lösung untereinander finden. So einfach machen es sich der Beitragsservice, die Rundfunkanstalt und die Politiker.


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Dex

  • Beiträge: 2
Hallo nochmal,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Zur Frage; Die Forderung wird nun von Person B an Person A getragen, mit der Androhung bei Nichterfüllen der halbierten Kostenaufstellung seitens der GEZ das Mietverhältnis zu kündigen. Dadurch wäre Person A zwangsläufig obdachlos. Wir stellen uns auch besorgt die Frage, ob Person A mit dem Absetzen der Medikamente überhaupt bei einem Gericht Gehör finden wird, selbst wenn er sich genötigt sieht, die Medikation aus Kostenersparnis abzusetzen, um der fin. Forderung Rechnung zu tragen, eine Obdachlosigkeit zu verhindern, bzw. inwieweit eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung gegen die GEZ erfolgsversprechend sein wird. Unbestritten hierbei ist die traurige Gewissheit, das ein dauerhaftes Absetzen der Medikation, z.b. über zwei oder  drei Monate hinweg lebensgefährlich ist. Alle Wege und Bemühungen unsererseits über karitative Verbände Hilfestellung zu leisten blieben bis zum heutigen Datum ungehört oder wurden abgelehnt. Die Verrohung und Gleichgültigkeit, die Staat und Behörden selbst schwer kranken und behinderten Menschen zuteil werden lassen erschreckt uns zutiefst, denn es wird unentwegt davon gesprochen in diesem Staat, das gerade Schwerbehinderte Menschen unter den besonderen Schutz des Staates gestellt seien, was, wie wir täglich erleben müssen eine reine Farce ist.

Gruß



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