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Autor Thema: PersonA erhielt im März ein Schreiben und ist unsicher ob reagiert werden muss ?  (Gelesen 1954 mal)

F
  • Beiträge: 3
Guten Tag Allerseits!

Fernsehlose PersonA ist zufällig auf dieses Forum gestoßen, das hat PersonA daran erinnert das sie sich wohl langsam auch selbst mehr Gedanken über das eigene öffentlich/rechtliche Schicksal machen sollte. PersonA besitzt weder Fernseh- noch Radiogerät und empfindet die neue Beitragsordnung als reine Zwangsabgabe ohne jeglichen Nutzen. Diversen "frei" verfügbaren Informationsquellen kann PersonA entnehmen das die neue Vorgehensweise der Gebührenbeitreibung offensichtlich nicht rechtskonform oder gar verfassungswidrig sei.

Eine rein fiktive Situation:

PersonA hat noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt. Seit Mitte 2013 trudelten regelmäßig neuartige Briefe des "neuen" Beitrags'service' ein, die Briefe wurden von PersonA alle aufgehoben jedoch niemals beantwortet. So verfuhr PersonA auch über mehr als 10 Jahre mit der "alten" GEZ, unangemeldete Kontrollwunder wurden konsequent des Grundstücks verwiesen sowie Haus- und Hofverbot auf Lebenszeit unter Androhung § 123 StGB erteilt. Die "alte" GEZ schien den Kampf nach einiger Zeit aufgegeben zu haben und behelligte PersonA ca. 7 Jahre lang nicht mehr mit Briefen und illegalen Hausbesuchen. Dann nach Umzug erhielt Person A ca. 3 Jahre lang gelegentlich wieder dieselben unverbindliche Briefe der damaligen GEZ welche PersonA schon fast vergessen hatte. PersonA hat noch nie in ihrem fiktiven Leben als mündiger Bürger deutscher Staatsbürgerschaft einen solchen Brief beantwortet oder irgendwelche Angaben zum Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten gemacht.

Nun bekam PersonA ein auf den 01.03.2014 datiertes Schreiben welches jedoch erst Mitte März 2014 eintraf. Das Schreiben enthält eine freundliche Bitte nun 269,70 € - auch rückwirkend für 2013 ??? - zu zahlen. Auf der Rückseite einige "Informationen" in hellerer Schrift ("Allgemeine Hinweise"). Eine korrekte bezeichnete "Rechtsbehelfbelehrung" sowie Informationen zur Fristwahrung im Widerspruchsfalle kann PersonA nicht finden. PersonA empfindet darum das starke Gefühl das das Schreiben vom 01.03.2014 ebenfalls gegenstandslos ist und möglicherweise auch gesammelt werden könnte.





PersonA ist sich dennoch sehr unsicher ob jetzt bereits Handlungsbedarf besteht und die Frist in einem solchen Falle für einen Widerspruch bei 30 Tagen liegen würde. Es wären in diesem fiktiven Falle also ab heute noch mindestens 7 Tage Zeit um ein Einschreiben aufzusetzen. Da das Schreiben jedoch erst viel später zugestellt wurde und zudem der 01.03.2014 ein Samstag war, dürfte die Frist im Bedarfsfalle noch länger sein - oder irrt PersonA?

PersonA ist vor allem an einer möglichst langen Aufschiebung und Behinderung des Verfahren interessiert und würde natürlich am liebsten auch auf dieses Schreiben überhaupt nicht antworten...  PersonA überlegt auch den unerschütterlichen Standpunkt zu beziehen genanntes Schreiben niemals erhalten zu haben, es kam im unverbindlichen Post Standardbrief.  :P Kämen in diesem Falle erst noch weitere unverbindliche Anschreiben oder Mahnungen um Zeit zu gewinnen?  PersonA ist der Meinung das es schon einer förmlichen Zustellung bedarf bevor PersonA sich davon nachweislich angesprochen fühlen muss! Auch Einschreiben plant PersonA natürlich nicht anzunehmen sofern welche kommen sollten. Nachdem diese unsägliche Phase schliesslich durch PersonA hoffentlich maximal in die Länge gezogen werden konnte, möchte PersonA Widerspruch einlegen, welcher dann wohl mit einem Standardschreiben des BService zurückgewiesen werden wird und PersonA am Ende dazu zwingt vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Über die Begründung und was da alles auf PersonA noch zukommt muss PersonA erst noch nachdenken.

PersonA hofft nichts vergessen zu haben und ist jetzt erstmal etwas erschöpft da Verwaltungsrecht leider nicht zu den Stärken von PersonA zählt :(


PersonA ist sehr dankbar für jede Hilfe im fiktiven Papierkrieg gegen unsittliche Gebühreneintreiber!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2014, 12:34 von FernsehlosePerson«

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  • Beiträge: 375
Person A kann sich zurücklehnen und abwarten bis ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite eintrifft. Die Dinger kann man in diesem Thread bewundern: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Die Zeit kann A Nutzen, sich hier im Frum einzulesen, insbesondere die oben getackerten Beiträge.


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  • Beiträge: 3
PersonA dankt für die schnelle Antwort und lehnt sich entspannt zurück  ;D PersonA fragt sich, kommt ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" ebenso mit der normalen Post? Wie lange dauert es ca. bis es zur förmlichen Zustellung kommt wenn PersonA sogar Einschreiben verweigert? Macht BService überhaupt Gebrauch davon? PersonA möchte so lange wie möglich verhindern den Gebühren-/Beitragsbescheid nachweislich zugestellt bekommen zu haben. PersonA plant derweil in den nächsten Monaten Kleingeld in Höhe von 105€ zu sammeln um das Verwaltungsgericht bezahlen zu können sofern es soweit kommt.


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  • Beiträge: 375
Die Beitragsbescheide kommen mit normaler Post. Ich würde trotzdem den Weg des Widerspruchs + Aussetzung der Vollziehung gehen, sonst kommt die Verwaltungsvollstreckung relativ bald um die Ecke. Diesen Trödel würde ich mir nicht antun, wenn überhaupt nur wenn dauerhaft nichts zu holen ist (Guthaben, Einkommen unter der Pfändgungsgrenze und ne schlechte Schufa auch nicht juckt).

Aber lesen in den entsprechenden Threads hilft und Zeit genug bleibt dafür auch noch. ;)


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  • Beiträge: 3
Ok, werde ich machen. Melde mich wieder wenn ich meine Widerspruchsbegründung formuliert habe. Hoffe das dauert noch etwas...


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