Habe in der Vergangenheit bei anderen Aktionen schon gute Erfahrungen (eine Sache liegt dort nun seit sieben Jahren auf der Halde) damit gemacht. Im persönlichen Kontakt mit der Vollstreckungsbehörde diese darauf aufmerksam zu machen, das ihr Handeln gesetzeswidrig wäre und sie dann eventuell persönlich strafrechtlich belangt werden. Will dies hier nun bei Beitragsservice auch probieren. Allerdings bin ich NOCH nicht ganz drin in der besonderen Problematik und würde mich hier über weitere Anregungen/Ergänzungen/Erfahrungen freuen.
ENTWURF EINES SCHREIBENS AN DIE VOLLSTRECKUNGSBEHÖRDE
Ihr Schreiben vom XX.02.2014 (Eingang hier?)
Sehr geehrte Frau GGGGG
habe mich nun noch mehr mit dem Beitragsservice und dem RBStV auseinander gesetzt und muss feststellen das dieses im Widerspruch zu den Menschenrechten, dem Grundgesetz der Bundesrebublik Deutschland steht und verfassungswidrig ist.
Habe wie von Ihnen vorgeschlagen am 11. Februar mit dem Beitragsservice einem Herrn YYYYY telefoniert, der ziemlich unwirsch war und teilweise sich auch weigerte meine Fragen zu beantworten. Er nannte mich sogar einen Lügner, als ich ihm sagte, ich habe keine Bescheide/Mahnungen in 2013 erhalten. Er behauptete alle Schreiben seien mir an die Adresse XXXX zugestellt worden und nicht zurück gekommen. Will mir diese nun noch mal in Kopie zukommen lassen.
Vermute mal, das ich dann den Weg der Klage über das Verfassungsgericht gehen werde.
Ich weis, das sie hier als Vollstreckungsbehörde nur "Gehilfe" sind. Allerdings in meinem Fall einer rechtswidrigen Erhebung.
a) ich habe keine Bescheide/Mahnungen vom Beitragsservice in 2013/2014 bekommen
b) die von Ihnen mir genannten Zahlungen pro Quartal entsprechen einer Firma mit mehr als acht Angestellten; dies ist nachweislich bei mir nicht der Fall. Also eine klare Gebührenüberhebung.
c) handelt es sich bei der Natur der Rundfunkabgabe entsprechend unserer Gesetze eben nicht um eine Abgabe, sondern um eine Steuer. Für diese fehlt aber die notwendige Rechtsgrundlage.
Mein Ziel ist es hier, die Landes- bzw. Bundesregierung zur Korrektur dieser verfassungswidrigen Politk zu bringen. Klagen muss ich aber gegen die, die diese ausführen. Mir wäre es äußerst unangenehm hier Sie bzw. die Stadt damit beheligen zu müssen, deshalb verweise ich Sie in dem Zusammenhang auf
StGB § 352 Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
damit Sie hier nicht gesetzwidrig handeln.
Mit freundlichen Grüßen