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Autor Thema: Zweitwohnsitz: GEZ-Gebühren für Wohnwagen  (Gelesen 4037 mal)

Uwe

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Zweitwohnsitz: GEZ-Gebühren für Wohnwagen
Autor: 07. März 2014, 14:22
Zweitwohnsitz: GEZ-Gebühren für Wohnwagen



Langbürgen - Johann Schmalzbauer soll für seinen Wohnwagen, den er nur fünf Monate im Jahr nutzen kann, GEZ-Gebühren entrichten - und zwar für volle zwölf Monate pro Jahr. Ein Fall für den tz-Bürgeranwalt.

mehr auf:
http://www.tz.de/tv/zweitwohnsitz-gez-gebuehren-wohnwagen-tz-3401831.html


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An diesem Beispiel zeigt sich wieder mal : Wer sich nicht wehrt , wird zum Deppen abgestempelt.
Hilfreich war hier sicher auch das Mitwirken der Presse. Ohne die Mitwirkung der tz hätte sich in diesem Fall sicherlich bis jetzt noch nichts getan. Es muss also nicht immer gleich die Klage als letztes Mittel sein.
Leider lässt sich die Presse im eigentlich notwendig größeren Stil für die noch in vielen weiteren Aspekten bestehende Problematik des Rundfunkbeitrages nicht gewinnen. Die Sache scheint dann doch wohl etwas zu heiß und wenig Erfolg versprechend zu werden.
Mit einer kleinen Hauskatze wird die Presse noch fertig , mit einer großen Raubkatze nimmt sie es dagegen nicht mehr auf.
Man beschränkt sich so auf das Nachhaken im kleineren Stil und bekommt mal eine kleine Erfolgsmeldung zugestanden. Der tz dient das wohl auch mit zur Beruhigung des schlechten Gewissens um den Missstand , der noch in größerem Umfang besteht.
Dem Beitragsservice tut das in diesem einzelnen Fall nicht sonderlich weh , vielleicht es ihm sogar noch recht , eine kleine gratis Imageaufbesserung , wie gerecht man doch auch sein kann.
Doch was bleibt am Ende davon : Den vielen anderen "Deppen"(sorry) ist damit nicht geholfen. Für sie zählt ihr geliebter Wohnwagen auch weiterhin als vollwertiger Haushalt mit ganzjähriger Beitragspflicht. Ganz egal , ob der Campingplatz über ein halbes Jahr offiziell zur Nutzung gesperrt ist. Es wird eben für diese ungenutzte Zeit trotzdem Rundfunkbeitrag verlangt und zumeist auch noch ohne zu murren gezahlt.
Das ganze wurde einfach mal so rotzfrech per RBStV festgelegt und wird ohne nennenswerten Widerstand durchgesetzt.
Falls sich doch mal Widerstand regt , wird er mit dem Verlangen nach umständlich zu erhaltenden Nachweisen abgebügelt.
Diese Nachweise wären gar nicht erforderlich. Ein Wohnwagennutzer kann zeitgleich immer nur in einem Haushalt wohnhaft sein.
Bekommt er etwa für den anderen jeweiligen Haushalt dann den Beitrag erstattet ? Nein ,..... Irrsinn per Gesetz in vollster Ausprägung







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