Weiß denn jemand, wie so ein Verwaltungszwangsverfahren abläuft? Was droht, wenn man trotzdem keine Auskunft erteilt? Bußgeld? Ist mit der Zahlung des Bußgeldes das Verwaltungszwangsverfahren beendet?
Wenn ich Vermieter wäre, würde ich trotzdem keine Auskunft über meine Mieter geben, wenn die mir das nicht schriftlich genehmigen. Das man straffrei gestellt wird, wenn man zur Einhaltung des einen Gesetzes ein anderes verletzen muß, steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht, genauso wenig, daß man dem AZDBS solche Auskünfte geben muß. Der AZDBS ist dort gar nicht erwähnt! Was nützt es also, wenn ich Auskunft gebe und einer Strafe im Verwaltungszwangsverfahren entgehe, dann aber vom Mieter verklagt werde, weil ich unerlaubt seine Daten rausgegeben habe?