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Autor Thema: ZDF-Staatsvertrag Wider den politischen Einfluss  (Gelesen 3763 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
ZDF-Staatsvertrag Wider den politischen Einfluss



Verfügt die Politik über zu viel Macht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Am 25. März will das Bundesverfassungsreicht sein Urteil zum ZDF-Staatsvertrag verkünden - und auch zum Rundfunkbeitrag steht ein Entscheid an.

mehr auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/zdf-staatsvertrag-wider-den-politischen-einfluss-1.1904254


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R
  • Beiträge: 1.126
Könnte ein historisches Datum werden in Deutschland, dieser 25. März 2014.

Wenn die Entscheidung in Karlsruhe positiv für die Demoktratie ausfällt, dann könnte man ja auch gegen die nicht minder politisch und damit staatlich besetzten Rundfunkräte zu Felde ziehen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

i
  • Beiträge: 181
Ich vermute eher es wird noch ein langer und beschwerlicher Weg bis nach EU-Brüssel um Recht zu bekommen.
Aber ich denke es werden sich immer mehr finden, die die Schnauze voll haben und das durchziehen.

Allein wie das Verfassungsgericht durch die Politik mit Richternachwuchs versorgt wird, kommt dem Gebahren beim ZDF sehr nahe. Wohlgemerkt: Der Bruder von Paul Kirchhof sitzt derzeit in einem Senat beim Bundesverfassungsgericht. Der Ex-Saarländische Ministerpräsident (von der CDU) wurde auch ins Verfassungsgericht gekarrt.


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R
  • Beiträge: 1.126
Bevor Du zum Rundumschlag gegen die Kirchhof-Brüder ausholst:

Lies Dir mal seine Kommentare zu den Verflechtungen im ZDF-Fernsehrat durch. Bin jetzt zu faul, das rauszusuchen. Daher nur aus dem Gedächtnis zitiert:

Als einer der ZDF-Gewaltigen ihm und den anderen Richtern über die natürlich nicht so genannten Seilschaften und Klübchen im ZDF-Fernsehrat berichtete kam von Herrn Dr. F. Kirchhof ganz trocken: Daran könnte ein Organisationssoziologe seine helle Freude haben.

Aber davon abgesehen:

Dr. P. Kirchhof hatte sich in einem Gutachten für die BW-Landesregierung auch gegen einen Volksentscheid in Sachen "Stuttgart 21" ausgesprochen. Sein Ex-Brötchengeber sah das aber gaaaaanz anders.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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