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Autor Thema: der Rundfunkbeitragstaatsvertrag in Brandenburg: das Datum und das Ergebnis ?  (Gelesen 3647 mal)

s
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Hallo,
ich bräuchte folgende Informationen:
a) wann (das genaue Datum) wurde der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom Landtag des Landes BRANDENBURG verabschiedet/ratifiziert ?
b) wie waren die Ergebnisse der Stimmabgabe? Generell, zB. X Stimme "ja", Y Stimme "nein", Z Stimme "neutral", oder wie konkrete Abgeordnete abgestimmt haben?
Werden die Informationen (Punkt "b") öffentlich vom Landtag irgendwo publiziert?

mfG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 08:24 von themob«

s
  • Beiträge: 175
Das Datum habe ich schon gefunden: 18.05.2011 (der Landtag) und früher 21.12.2010 (der Ministerpräsident).
So brauche ich noch die Ergebnisse der Abstimmung...


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R
  • Beiträge: 1.126
1. Lesung: Mittwoch, 13.04.2011

2. Lesung: Mittwoch, 18.05.2011

Und nun das Ergebnis der Abstimmung:

Zitat
...Vizepräsidentin Große:
Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 5/3195 die Beschlussempfehlung
des Hauptausschusses zu dem Fünfzehnten
Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
vor. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den
bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
- Bei einigen Gegenstimmen und einer Enthaltung
ist diese Beschlussempfehlung angenommen und damit das
Gesetz in 2. Lesung verabschiedet...

Ich habe mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht und mir SÄMTLICHE Plenarprotokolle der 1. und 2. Lesungen aller Landtage zu Gemüte geführt. Ein Haufen Papier, den man da wälzt. Aber da tun sich wahre Abgründe auf.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

P
  • Beiträge: 4.011
das gleiche hatte ich für Sachsen gesucht, aber auch nur so einen Satz gefunden, wo nicht klar wird, mit wievielen Stimmen überhaupt abgestimmt wurde. Wahrscheinlich muss man sich dazu die Videoaufzeichnung anschauen. So eine Art von Protokoll wo elementare Angaben fehlen sollte abgeschaft werden. Aber möglicherweise habe ich auch nicht das richtige Protokoll sondern nur eine Art Zusammenfassung gefunden, es könnte ja möglich sein das es genauere Aufzeichnungen gibt.


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Das wäre auch schön zu wissen, wer konkret dagegen war?
Im Brandenburger Landtag sehe ich 5 Juristen und 6 Rechtsanwälter - es wäre interessant, ob alle aus der Gruppe den Rundfunkstaatsvertrag gemacht haben?


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  • Beiträge: 4.011
Diese genaue Aufschlüsselung, also wer dafür oder dagen war konnte ich dem Dokument beim Sächsischen Landtag bisher nicht entnehmen, es steht dort schlicht nicht.

Falls sich jemand alle Dokumente dazu anschauen möchte, Suche nach der Vorgangs-Nr.

http://edas.landtag.sachsen.de/

Vorgangs-Nr. 5570

das Dokument, in welchem es um die Abstimmung vom 23.11.2011 geht ist dieses hier.

bzw.
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=44&dok_art=PlPr&leg_per=5&pos_dok=201
http://ws.landtag.sachsen.de/images/5_PlPr_44_201_1_1_.pdf

in der PDF ab Seite 51, bzw. die angebenen Druckseiten ab 4371 bis 4387 aber keine genaue Zahlen zum Abstimmungsverhalten, naja


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Wenn Euch Sachsen und Brandenburg die Verwunderung in die Augen treibt, dann lest Euch mal die Abstimmung in Bremen durch. Keine Bange! Das dauert nicht lange. In einer Minute seid Ihr mit der ersten und zweiten Lesung fertig. Das, was die sich da gerissen haben, ist ein Armutszeugnis für eine Demokratie. Genauso wie der ganze Beitragsmist.

Meine Hoffnung liegt noch im Freihandelsabkommen mit den USA.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Beiträge: 375
Wenn keine namentliche Abstimmung beantragt wird, hebt das volksvertretende Stimmvieh nach den Vorgaben der Fraktions-Leithammel die Pfote und der Landtagspräsident stellt durch Augenschein die Mehrheit fest. Ist dies nicht eindeutig, kann ein Hammelsprung durchgeführt werden.

Die eigentlichen Entscheidungen treffen die Ministerpräsidenten (MP) im Kaminzimmer. (Wikipedia: "Besondere Themen werden in vertraulichen Gesprächsrunden, den sogenannten Kamingesprächen, behandelt. An diesen Gesprächen nehmen nur die Regierungschefs ohne ihre Mitarbeiter teil.") Die MP schließen dann Staatsverträge und das Landtags-Stimmvieh transformiert das in Landesrecht. So einfach geht das.

Wir haben halt die beste Demokratie die man für Geld kaufen kann.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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