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Autor Thema: Wegen ALG II befreien lassen oder gleich Widerspruch + spätere Klage?  (Gelesen 2269 mal)

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Person P befindet sich in der Situation, gerade arbeitssuchend zu sein und derzeit leider ALG II zu beziehen. Dies wäre z.B. ein Grund, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Da Person P allerdings nicht plant, ewig arbeitssuchend zu bleiben und nach Beendigung der Arbeitssuche dann wie jeder andere (ohne Befreiungsgrund) zahlen soll, stellt sich die Frage, was nun am besten zu tun ist.

1) Befreiung beantragen und in der Zwischenzeit einen gründlichen Widerspruch erarbeiten und sich auf eine Klage vorbereiten?

2) Unabhängig von den finanziellen Verhältnissen (die derzeit sehr schlecht sind) direkt den Widerspruch einlegen und später klagen?

Da bis jetzt von Person P nichts in Richtung BS gegangen ist (also weder ein Schreiben, noch ausgefüllte Formulare, noch die Bestätigung der Adresse, noch eine e-mail, noch irgend eine Unterschrift) wäre Person P im Fall 1 sicherlich "gefangen". Mit anderen Worten: Derzeit zwar befreit, aber ansonsten zur Zahlung verpflichtet und sämtliche Daten bestätigt - also voll (und ohne Widerstand) drin im System.

Im zweiten Fall wäre es zwar aufwändiger, aber es hätte eben einen langfristigen und generellen Effekt.

Sieht Person P die ganze Sache richtig?


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Befreien lassen ist gut. Wenn unsere Klagen abgewiesen werden, brauchen wir frische Gründe, die noch als Argumente herhalten können.


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Wie könnte eine Befreiung von Person P, die ja dann auch nur temporär wäre, euch denn weiter helfen?


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Uns nicht. Aber wenn die Befreiung ausläuft, gehts weiter. Dann sind hoffentlich schon positive Urteile zu unseren Gunsten gefällt worden. Wenn nicht, muss Klage3.0 mit neuen Argumenten übernehmen. Dafür werden klagewillige Leute gebraucht, die sich mit der Materie auseinandersetzen wollen.


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Ah okay. Da eine Befreiung ja temporär wäre, würde sie Zeit verschaffen, sich mit der Thematik weiter auseinander zu setzen, um einen Widerspruch und eine Klage vorzubereiten. Logisch.

Gibt es nicht auch einen Richterspruch, der sagt, dass eine Befreiung einer Klage vorzuziehen ist, wenn die Bedingungen für eine Befreiung gegeben sind?


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Auch das kann passieren, je nach Klageargument. Jemand mit Befreiungsmöglichkeit hat eigentlich wenig Grund zum Klagen.


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Auch wenn diese Möglichkeit nur vorübergehend ist. So oder so wird (spätestens beim nächsten Job und mit dem Wegfall der Befreiung) früher oder später ein Widerspruch gegen diese ganze Sache eingelegt und darauf auch eine Klage folgen. Person P sieht einfach nicht ein, den ÖRR für die nächsten 20-30 Jahre zu bezahlen.


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