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Autor Thema: Widerspruch abgelehnt, nun Klage: bin etwas überfordert  (Gelesen 4044 mal)

L
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Hallo liebe Leute,
zuerst einmal danke ich euch, dass ihr dieses Forum hier betreibt, hier postet und eure Zeit opfert, eure Erkenntnisse, euer Wissen, Erfahrungen... mit anderen zu teilen. Das machte und macht mir wirklich Mut!

Habe für mein ganzes bisheriges Vorgehen einschließlich des Widerspruchs hier viele Tipps gefunden, aber eine Klage ist ja noch eine andere Dimension... habe deshalb einen Berg an Fragen, die ich jetzt (01.17 Uhr) gar nicht alle formulieren kann, aber ich fange mal an:

1. Ich habe bis jetzt immer nur den Radiobetrag bezahlt und das auch beibehalten. Auch 2014, da ich ja sogar ganz gerne manche Sender höre. Aber einen Fernseher haben wir wirklich nicht - und wollen das auch nicht, die ganze Familie.
Wie kann ich diesen Fakt nutzen (Sittenwidrigkeit der quasi-Verdreifachung der Gebühr? Nichtberücksichtigung einer erheblichen Gruppe von TV-Nichnutzern? ...) In der Widerspruchsablehnung steht ja was von 10% der Einzelfälle. Nun, wenn Straßburg sogar die 3%-Hürde bei der Europawahl gekippt hat, dann geht dieses Argument doch trotz BVG-Beschluss eigentlich nicht, oder?

2. Die Sache mit der Steuer leuchtet mir prinzipiell ein, allerdings verstehe ich dieses Juristendeutsch nicht wirklich. In der Widerspruchsablehnung wird darauf auch Bezug genommen mit Verweis auf Urteile vom Dezember 2013, wo in Bremen und Potsdam angeblich festgestellt wurde, dass eben KEINE Steuer vorliegt. Ist das nur Geklapper?

3. Gibt es wirklich eine negative Informationsfreiheit in dem Sinne? Das finde ich hier oft, aber es erscheint mir etwas, nun, weit hergeholt. Wenn die allerdings wirklich existiert, wäre doch das Agument stichhaltig, dass eine Pauschalfinanzierung der Medien Radio und TV ja willkürlich ist: Ich lese nunmal lieber und bevorzuge eben Printmedien. Warum muss ich dann noch GEZ-Gebühren zahlen? Das ist doch auch eine Art von Ungleichbehandlung? Warum kriege ich denn keine öffentlich-rechtlich Zeitung?

4. Es wird vom Beitragsservice argumentiert, dass internetfähige PCs usw. Fernsehempfang ermöglichen: Kann an mit der technischen Möglichkeit argumentieren, dass die technischen Mittel gegeben sind, diesen Zugang nur denen zu ermöglichen, die gucken und zahlen wollen? Ich meine, die müssen doch ihr Programm nicht ins Netz stellen! Und außerdem kann man das ja auch aus dem Ausland über das Internet empfangen oder gar per Satellit. Warum zahlen die Ausländer dann keine Gebühr?

5. Am besten fand ich ja "Die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht typischerweise in Wohnungen." Ein Satz, wie er inhaltsleerer nicht geht, zumal im gleichen Absatz auf "internetfähige Mobilfunkgeräte" verwiesen wir, und weiter oben auf UKW-Radio in Handys sowie Autoradios. Also, ich bin schon als Teenie vor gefühlten 100 Jahren mit dem Kofferradio rumgerannt. Kann man daraus was machen in einer Klageschrift?

6. Welche Begründungen sollten noch unbedingt mit rein?
7. Gibt es laufende Verfahren, die demnächst die Rechtslage zu unseren Gunsten verändern könnten bzw. ist das vielleicht schon geschehen?

Nun, ihr habt vielleicht gemerkt, dass ich weder Jurist bin noch tief in der Materie stecke. Aber als Bürger möchte ich doch meine eigenen Argumente haben und mit gesundem Menschenverstand herangehen. Sonst ist doch dieses ganze Rechtssystem nichts wert letzten Endes. Oder sind das nur krude Gedanken eines überarbeiteten und übernächtigten Fernsehverächters?

Ich freue mich jedenfalls über jeden Kommentar von euch!

Euer Lautenschlaeger


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7. Gibt es laufende Verfahren, die demnächst die Rechtslage zu unseren Gunsten verändern könnten bzw. ist das vielleicht schon geschehen?

Hallo Lautenschlaeger & willkommen ;)
So wie Dir, geht es sicherlich vielen.

Das derzeit wichtigste, weil höherinstanzliche Verfahren ist die
Popularklage von
Ermano Geuer (privat) und
Drogeriekette Rossmann (betrieblich)
am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Diese Klage wurde am 25.03.2014 verhandelt.

Vor-Ort-Berichte einiger User findest Du hier:
Live-Ticker aus München
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8808.0.html

Einen Bericht von fernsehkritik-TV gibt's hier
http://fernsehkritik.tv/folge-134/Start/

Das vollständige, sehr informative Interview
fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~60min]
www.youtube.com/watch?v=EgQn1B0XHH0

Die Urteilsverkündung ist "schon" für den 15.05.2014 anberaumt.
Da wissen wir dann hoffentlich mehr.

Und *bis* dahin lohnt es meiner Auffassung nach nicht, seine eigene Klage zu forcieren.

Person XYZ würde zwar fristgerecht, aber nur knapp begründet (ein exemplarischer Grund dürfte reichen) Klage einreichen unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz" - sowie ggf. auf das anhängige Verfahren und die bevorstehende Urteilsverkündung verweisen.

Alles weitere bleibt derzeit Spekulation.
Daher reicht es vorerst, nur bis zum 15.05.2014 zu denken... und zwischenzeitlich Kraft zu tanken ;)


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PS:
Die Begründungen der ablehnenden Widerspruchsbescheide einschl. der Argumentation mit der angeblichen 10%-Hürde, dem Nicht-Vorliegen einer Steuer etc. kann man alles in der Pfeife rauchen.
Die argumentieren an der Sache vorbei.

Das ganze Widerspruchsverfahren kann man eigentlich in der Pfeife rauchen - so auch die ziemlich unverblümte Aussage Ermano Geuers - mal genau hinhören... ;)

Die Einzel-Urteile der unteren Instanzen sind - wie ARD-ZDF-GEZ ja allzugern selbst meinen - ebenso bedeutungslos. Weshalb sie dann ebensolche zu ihrer eigenen Argumentation anführen, zeugt nur von ihrer Selbstüberhöhung.

Von all dem darf man sich nicht blenden oder gar einschüchtern lassen.
Das hat Methode...
...und lässt überdies die vorgeblich "ehernen Absichten" der Sender, derer man ja "manche so ganz gerne hört", in einem sehr zweifelhaften Licht erscheinen.

Für mich gab es da nur eine, sehr bedauerliche Konsequenz:
[...]
Wir gehör(t)en der Gruppe "zwischen den Stühlen" an = Teil-Nutzer...
...die sich aber im Zusammenhang mit dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (und eigentlich schon im Zusammenhang mit der Regelung zur PC-Gebühr) vom ör-Hörfunk belogen, betrogen, verraten und verkauft fühlen an ein Medium, welches wir ablehnen - ja, uns ggf. sogar aktiv davon *befreit* haben: dem Fernsehen.

Auch für mich gilt:
- bis 31.12.2012 durchaus loyaler und williger ör-HörfunkNUTZER und -ZAHLER
- seit 01.01.2013 überzeugter und strikter ör-Nutzungs- und ZahlungsVERWEIGERER

Für mich haben selbst die von mir bis dato gern genutzten Sender wie Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur, mdr figaro ihre Legitimation verspielt - und zwar *nachhaltig*! - da sie sich ungeniert und ihrem eigenen Auftrag und Credo diametral entgegenstehend an diesem eklatanten Grundrechtsbruch und den rüden Beitreibungsmethoden selbst gegen Alte und Schwache beteiligen.

Die sogenannte "4. Gewalt" begeht höchstselbst Verfassungsbruch und moralische Untaten!

Absolut inakzeptabel! Absolut intolerabel!

Der damit einhergehende Vertrauensbruch kann nunmehr allenfalls noch durch reumütigen Kniefall & Abbitte bei gleichzeitiger und nachhaltiger Abschwörung und überzeugender 180°-Kehrtwende wieder gut gemacht werden.

Anderenfalls bleibe ich als "Kunde" und "Mitaktionär" gestorben.
Und wohl viele hunderttausend andere ebenso.


Mein Motto:

ZahlungsVerweigerung!
NutzungsVerweigerung!
GrundrechtsVerteidigung!



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die Urteilsverkündung ist "schon" für den 15.05.2014 anberaumt.
Da wissen wir dann hoffentlich mehr.

Und *bis* dahin lohnt es meiner Auffassung nach nicht, seine eigene Klage zu forcieren.

Person XYZ würde zwar fristgerecht, aber nur knapp begründet (ein exemplarischer Grund dürfte reichen) Klage einreichen unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz" - sowie ggf. auf das anhängige Verfahren und die bevorstehende Urteilsverkündung verweisen.

.....
Daher reicht es vorerst, nur bis zum 15.05.2014 zu denken...


Stimmt, so sollte man es bis zur Urteilsverkündung am 15.5.14 machen, alles andere ist nur unnötige
Arbeit.

Bliebe nur noch die Frage, ob ich damit zunächst die 105,-€ für das Gericht auch noch nicht bezahlen muss.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Bliebe nur noch die Frage, ob ich damit zunächst die 105,-€ für das Gericht auch noch nicht bezahlen muss.
Nein, diese Pille muss man wohl schlucken:
Person XYZ hatte ~1...2 Wochen nach "Einreichung" Post von der Justizkasse erhalten - mit der Zahlungsaufforderung über 105€...

Das ist es der Person XYZ aber wert.
Und sie wird es - eher ideel als materiell - dem sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (insbesondere dem bis 31.12.2012 durchaus willig genutzten und gezahlten ör-Hörfunk) in Rechnung stellen...


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Vielen Dank Leute,
das ist ja alles schon sehr hilfreich!

Kann man in einer"Vorab-Klage" einfach so auf die höherinstanzliche Klage von Geuer verweisen?
Aktenzeichen und fertig? Er klagt ja in Bayern, andere gegen andere Rundfunkungestalten...

Ein anderer Gedanke, den ich bis jetzt noch gar nicht gefunden habe: Ich finde, dass das sog. öffentlich-rechtliche Programm seinem Auftrag auch deshalb nicht nachkommt, weil vieles nie auftaucht: z.B. stehen Metalbands mit ihren CDs oft auf Platz 1 der offiziellen Charts, aber es läuft nie Metal im Radio. Oder auf z.B. auf MDR Figaro zwar dauernd französische Chansons, aber nie tschechische oder polnische, obwohl das Sendegebiet an diese Länder grenzt - ist in Bayern bestimmt ähnlich. Oder ist das zu weit hergeholt?

Grüße
Der Lautenschlaeger


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