Guten Tag,
Es stellt sich folgendes hypothetisches Szenario dar:
Student A mietet seit zwei Jahren eine Wohnung aber bewohnt diese erst seit eineinhalb Jahren
(ohne Zwischenmieter/inn). Student A meldet sich nach einigen Zahlungsaufforderungen beim Beitragsservice an, um den Betrag für die eineinhalb Jahre zu Zahlen.
Der Beitragsservice fordert jedoch den Betrag über die kompletten zwei Jahre und bietet eine Ratenzahlung an. Student A lässt die erste frist für die Ratenzahlung verstreichen und beabsichtigt nicht zu zahlen. Vorher wurden Student A schon "Maßnahmen" seitens des Beitragsservice angedroht.
Mit welchen Konsequenzen muss Student A rechnen?
Ist es möglich, dass Stundent A zusätzlich mit sehr hohen Mahngebühren belastet wird?
Zu Student A:
Student A nimmt keine Leistungen seitens des Rundfunks an.
Er verfügt über kein eigenes Internet, Auto, TV, internetfähiges Handy
Viele Grüße