So langsam erhärtet sich mein Verdacht , das sich der Beitragsservice mit den Überschneidungen in den Mischmasch-Bescheiden , die sich über den Jahreswechsel 2012/2013 erstreckten , ein mächtig faules Ei ins eigene Nest gelegt haben.
Heute hat sich hier ein weiterer Mitstreiter (gorbiman) aus dem Zuständigkeitsbereich des BR mit seinem erhaltenen Widerspruchsbescheid zu Wort gemeldet. Auffällig ist auch hier , wie zuvor bei weiteren Mitgliedern aus BR-Land , dass es sich wieder um einen Widerspruchsbescheid für Zeiträume ab 2013 handelt.
Bei Fällen wie bei mir , die bereits weiter zurück ihren Ursprung haben und wo in einem Bescheid (11/12-01/13) zwei unterschiedliche Gesetzesgrundlagen wissentlich vermengt wurden , hat man anscheinend ein Problem damit , einen Widerspruchsbescheid zu erstellen und sich damit eine Klage einzuhandeln.
--- Ich hatte die Herrschaften des BR bereits im Oktober per Mail auf diesen Lapsus in dem betreffenden Gebühren/Beitragsbescheid hingewiesen und beanstandet. Vielleicht beschäftigt man sich dort jetzt immer noch damit und versucht den unpassenden sinnfreien Textbaustein dafür zusammen zu basteln.
Übrigens kam der Tipp damals hier aus dem Forum , leider finde ich den betreffenden Beitrag nicht mehr. Dieses Thema muss hier also schon mal behandelt worden sein.
--- Gibt es hier Mitglieder oder Besucher , welche einen Widerspruchsbescheid erhalten haben , in dem auch ein Mischmasch(2012/2013)Bescheid mit ein Bestandteil des Widerspruchs war ?