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Autor Thema: Quartalsüberschneidung 2012/2013-Gesetzesänderung 2013 - Bescheide rechtmäßig ?  (Gelesen 3338 mal)

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Was ist eigentlich mit den Gebühren/Beitragsbescheiden 2012/2013 , also jene welche im berechneten Quartal die beiden Jahre überschneiden. Wird da etwa ganz gekonnt die Gesetzesänderung zum Rundfunkbeitrag außen vor gelassen und überspielt.
Man kann doch nicht zwei paar Schuhe Gebühr(vor2013) und Beitrag(ab2013) so ungeschoren zusammenwürfeln. Gehört denn da nicht eine ordentliche Trennung und demzufolge auch Berücksichtigung bei den Bescheiden dazu ?
Wäre dies ein wirksamer Ansatzpunkt zur Anfechtung solcher Mix-Bescheide ? Die darauf folgenden wären dann sicher in der Datierung ebenfalls fragwürdig ?
Oder hat man in Köln auch dafür schon wieder die passende Ausrede zusammen gezimmert ?


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Y
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Müssen die für 2012 nicht eigentlich erstmal nachweisen, dass da ein Rundfunkgerät vorhanden war?
Sind die daher nicht in der Bringschuld?


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t

themob

Müssen die für 2012 nicht eigentlich erstmal nachweisen, dass da ein Rundfunkgerät vorhanden war?
Sind die daher nicht in der Bringschuld?

mickschecker meint die Teilnehmer, die vor dem 1.1.2013 noch offene Forderungen hatten (also bereits registriert und erfasst waren als Rundfunkteilnehmer auf Basis der geräteabhängigen Gebühr).

In den Beitragsbescheiden aus 2013, werden offene Forderungen aus der Zeit "vor" dem 1.1.2013 aufgeführt, Basis Rundfunkgebührenstaatsvertrag, sowie offene Forderungen ab 1.1.2013, Basis Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und miteinander vermischt, obwohl 2 verschiedene Fassungen des Vertrages als rechtliche Grundlage vorliegen.

Diese Vermischung in den festgesetzten Beträgen der Bescheide meinte er.

Seine Frage bezieht sich auf eine klare Trennung der festgesetzten Bescheide. (Ob ja oder nein)

Festgesetzte Beträge als Bescheid, Summe xy auf Basis Rundfunkgebührenstaatsvertrag = separater Bescheid
Festgesetzte Beträge als Bescheid, Summe xy auf Basis Rundfunkbeitragsstaatsvertrag = separater Bescheid


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Y
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Ah so. Das ist ein schwieriges Thema.
Normalerweise muss ein rechtskräftiger Bescheid zur alten gesetzlage erstellt werden und ein neuer zur neuen Gesetzeslage. Aber es wird meist erst vor Gericht beantwortet.

Ein Fachartikel zum Thema (na ja etwas ähnlich): http://www.twardosz.at/files/pdf/oestz1232007.pdf

Ich lese daraus: Theoretisch ja, zwei Bescheide, praktisch entscheiden die Gerichte jeweils.

Vielleicht liest ja noch jemand was anderes daraus.


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c
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Mit der Vermischung der Kontostandsmitteilungen wurde wohl das Ziel verfolgt, in der Übergangsphase, möglichst wenig Leute aufzuschrecken.
Bei allen, die mit Fernseher angemeldet waren, aber nicht per Lastschriften zahlten, wurde so ein möglichst unauffälliger Übergang erreicht. Betrag und Abrechnungszeitraum für die Überweisung blieben gleich. So mussten sogar eventuell erteilte Daueraufträge nicht verändert werden.

Dass bei Zahlungseinstellung genau bei diesem Kontostand dann sogar die Bescheide vermischt werden, ist schon seltsam.

Aber selbst, wer jetzt dagegen vorgeht, es bringt doch nicht viel. Im schlimmsten Fall müsste der Beitragsservice halt 2 Bescheide für diesen 3-Monats-Zeitraum erstellen.

Um das Ganze zu vereinfachen, hab ich damals die Radiogebühren 11-12/2012 noch überwiesen. Da Forderungen immer auf die älteste Schuld angerechnet werden, blieb so die Haushaltsabgabe für 01/13 offen stehen.


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Aber selbst, wer jetzt dagegen vorgeht, es bringt doch nicht viel. Im schlimmsten Fall müsste der Beitragsservice halt 2 Bescheide für diesen 3-Monats-Zeitraum erstellen.
Ist schon klar , dass die sie sich irgendwie gekonnt aus der Schlinge ziehen werden. Dafür ist dieser Verein ja mit allen Wassern gewaschen. Dann wird halt von denen , wenn es darauf ankommt , für diese eine querulierende Person nachträglich für das angezweifelte Quartal ein gesondert aufgeschlüsselter Bescheid erstellt , getrennt 2012(Gebühr)-2013(Beitrag).
Mir ging es mit diesem Gedankenanstoß auch eher ums Prinzip , in Köln-Gezhausen hat man diese schließlich auch. Dort werden diese zudem besonders eiskalt und erbarmungslos praktiziert. Was mir dabei ganz besonders negativ auffällt und sauer aufstößt , ist die absolute Verneinung der rückwirkenden Anerkennung von Bescheiden , die zur Befreiung vom Beitrag nötig sind. In vielen Fällen der Fristversäumung ist dafür sogar die ausstellende Behörde(Arge) wegen schlampiger und zu später Bearbeitung verantwortlich.
Dafür hat der "Service" aber nicht das geringste Verständnis und die Bereitschaft zum Entgegenkommen aus sozial gerechtfertigten Anlass. Rein bürotechnisch wäre dies auf jeden fall ohne weiteres machbar. Wegen dem sturen asozialem Drang zur Ertragsoptimierung will man dies aber nicht so haben.
Daher würde ich den eigentlichen Aspekt dieses Themas - fragwürdige Überschneidung von zwei Gesetzen in Quartalsbescheid 2012/2013 - hier noch etwas mehr ausreizen wollen. Man hat klammheimlich ein neues Gesetz so hinterhältig umgesetzt  , dass man darin zumindest schon mal den Tatbestand der arglistigen Täuschung geltend machen könnte.
Ich persönlich werde diesen Punkt auf jeden Fall mit in meine Klage einbeziehen.



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So langsam erhärtet sich mein Verdacht , das sich der Beitragsservice mit den Überschneidungen in den Mischmasch-Bescheiden , die sich über den Jahreswechsel 2012/2013 erstreckten , ein mächtig faules Ei ins eigene Nest gelegt haben.
Heute hat sich hier ein weiterer Mitstreiter (gorbiman) aus dem Zuständigkeitsbereich des BR mit seinem erhaltenen Widerspruchsbescheid zu Wort gemeldet. Auffällig ist auch hier , wie zuvor bei weiteren Mitgliedern aus BR-Land , dass es sich wieder um einen Widerspruchsbescheid für Zeiträume ab 2013 handelt.
Bei Fällen wie bei mir , die bereits weiter zurück ihren Ursprung haben und wo in einem Bescheid (11/12-01/13) zwei unterschiedliche Gesetzesgrundlagen wissentlich vermengt wurden , hat man anscheinend ein Problem damit , einen Widerspruchsbescheid zu erstellen und sich damit eine Klage einzuhandeln.
--- Ich hatte die Herrschaften des BR bereits im Oktober per Mail auf diesen Lapsus in dem betreffenden Gebühren/Beitragsbescheid  hingewiesen und beanstandet. Vielleicht beschäftigt man sich dort jetzt immer noch damit und versucht den unpassenden sinnfreien Textbaustein dafür zusammen zu basteln.
Übrigens kam der Tipp damals hier aus dem Forum , leider finde ich den betreffenden Beitrag nicht mehr. Dieses Thema muss hier also schon mal behandelt worden sein.
--- Gibt es hier Mitglieder oder Besucher  , welche einen Widerspruchsbescheid erhalten haben , in dem auch ein Mischmasch(2012/2013)Bescheid mit ein Bestandteil des Widerspruchs war ?





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