Die GEZ sagt dazu einfach fi... euch:
Die neue Rundfunkgebühr bringt, gewissermaßen nebenbei, einen zusätzliche Zwang für die Bürger mit sich: Im Paragraph 10 der bisher nur vom MDR veröffentlichten „Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ wird die Bezahlung geregelt.
Hier heißt es:
§ 10
Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung,
3. Dauerüberweisung.
(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten hat der Beitragsschuldner zu tragen.
(4) Der Beitragsschuldner ist verpflichtet, die von ihm zu Lasten seines Bankkontos geleisteten Zahlungen der Rundfunkbeiträge zu überprüfen und etwaige Einwendungen geltend zu machen.
Eine Einzahlung in bar oder per Scheck ist nicht möglich, bestätigt eine WDR-Sprecherin den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Damit führt die GEZ-Nachfolge zu einer Verpflichtung für die Bürger, bei irgendeiner Bank ein Bankkonto zu führen. Dies ist insofern interessant, als dass es eine solche Verpflichtung bisher in Deutschland nicht gegeben hat. Diese betrifft jeden, der eine Wohnung hat. Außerdem betrifft es Nicht-Deutsche, die in Deutschland eine Wohnung haben.