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Autor Thema: Freiwillige Anmeldung  (Gelesen 2407 mal)

b
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Freiwillige Anmeldung
Autor: 12. Februar 2014, 04:57
Hallo,

Person A hat kürzlich bemerkt, dass sie noch gar keinen Rundfunkbeitrag geleistet hat (einfach vergessen) und auch noch keinen Brief mit Zahlungaufforderung erhalten hat. In der aktuellen Wohnung wohnt Person A schon seit mehreren Jahren. Es ist ja nun so, dass generell jeder Haushalt zahlen muss und daher die Chance, dem langfristig zu entgehen, gegen Null gehen. Deshalb überlegt Person A, sich freiwillig anzumelden. Spricht aus Eurer Sicht etwas dagegen und mit welcher Zahlungsaufforderung wäre in diesem Fall zu rechnen? 270€ plus was? (kleine/große) Strafe wg. Ordnungswidrigkeit?

Danke und Gruß


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Re: Freiwillige Anmeldung
#1: 12. Februar 2014, 06:50
Freiwillig brauchst du denen kein Geld nachtragen , auch das Anmelden sollte man besser denen überlassen. Das machen die auch ohne dein Zutun früher oder später von ganz allein. Da du schon länger dort wohnhaft bist , würde ich erst recht keine schlafenden Hunde wecken. Die schwafeln zwar von Anmeldepflicht , ist aber nicht so ernst zu nehmen .  Diesem ganzen Verein sollte man übrigens nicht so viel "Be"Achtung und Aufmerksamkeit schenken . Strafe wegen Ordnungswidrigkeit brauchst du nicht zu befürchten , einen solchen Fall hat es bisher noch nicht gegeben. Die Androhung von Strafe bei Nichtanmeldung gehört zu deren perfiden Methode der Einschüchterung.
Die Chance , dem langfristig zu entgehen , sieht zudem nicht so schlecht aus , dass sie gegen Null geht.
Es tut sich etwas , auch dank der Aktivitäten in diesem Forum.


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F
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Re: Freiwillige Anmeldung
#2: 12. Februar 2014, 11:33
Die Frage ist: Nutzt Person A den ÖRR? Wenn ja, sollte man sich ruhig anmelden und auch zahlen. Wenn Person A aber der Meinung ist, dass das System ungerecht, unsozial und überholt ist und den ÖRR gar nicht nutzt, sollte Person A gegen den Rundfunkbeitrag mit allen Mitteln vorgehen.

Gegenmaßnahmen kurz zusammengefasst:
- Beitragsbescheid abwarten
- Widerspruch einlegen
- Widerspruchsbescheid abwarten (fällt mit großer Wahrscheinlichkeit negativ aus)
- Klage einreichen

Wenn alle der Meinung sind zahlen zu müssen, weil man ja eh nicht drum herum kommt, wird sich an dem System natürlich nichts ändern.


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Re: Freiwillige Anmeldung
#3: 12. Februar 2014, 20:16
Person A nutzt den ÖRR und wäre auch bereit zu zahlen. Die Frage ist: Eine Anmeldung ab JETZT (ohne rückwirkende Zahlung) ist wohl nicht möglich, oder? Muss Person A von sich aus bei der Anmeldung angeben, dass sie sich rückwirkend zum 01.01.2013 anmelden will?
Dass Person A keine 1000€ zahlen muss, ist ihr auch klar. Aber werden denn zumindest dann kleinere Beträge für die zu späte Anmeldung fällig oder fällt das einfach weg und die Person A zahlt aufsummiert nur so viel als ob sie sich damals schon angemeldet hätte?


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Re: Freiwillige Anmeldung
#4: 12. Februar 2014, 20:40
Völlig falsches Forum, wende Dich vertrauensvoll an den Beitragsservice- die sind dafür zuständig (#)


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Re: Freiwillige Anmeldung
#5: 12. Februar 2014, 21:00
Bei manchen Leuten frag ich mich, ob die Lesen können, was oben in der Adresszeile Ihres Browsers steht *Kopfschüttel*

Wir sind hier jedenfalls nicht die Deppen, die in Ihrer Freizeit auch noch die Arbeit vom Beitragsservice übernehmen und die braven Zahler beraten  >:(


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Re: Freiwillige Anmeldung
#6: 13. Februar 2014, 16:53
Ich geb Dir mal meine Kontonummer!
Ich habe gestern in der Kneipe mit meinem Kumpel einen Stußvertrag unterzeichnet, der alle Naivlinge dazu verpflichtet, mir monatlich 20 Euro zu überweisen...


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