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Autor Thema: Beitrag für Privathaus verweigern - Firma zahlt aber weiter?  (Gelesen 1649 mal)

S
  • Beiträge: 2
Guten Tag,

Firma mit 2 Angestellten und ohne Firmen-KFZ ist in Privathaus ohne eigenen Zugang untergebracht. Firma zahlt im Quartal die 17,98 per Einzug seit 2012 bis heute.
Privatperson verweigert Beitrag für die Wohnung und hat bisher 2 Schreiben von der GEZ erhalten, aber noch keinen Bescheid etc.

Privatperson hat auf Anmeldebestätigung im Internetformular der GEZ gemeldet, dass bereits ein Beitrag für Firma bezahlt wird und Teilnehmernummer mitgeteilt.

Daraufhin hat Privatperson ein Schreiben erhalten wo die Gebühren seit  Januar 2013 aufgelistet sind mit Zahlungsbitte.

Firma überlegt nun, ob sie besser weiterzahlt und Privatperson überlegt, ob sie weiter nicht reagieren soll.

Oder besser Firma Einzug stoppen, nicht mehr zahlen und Privatperson Gebühren seit Januar 2013 nachzahlen abzüglich der Firmenzahlungen?



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2014, 12:18 von Schnuffili78«

Z
  • Beiträge: 1.552
Die Diskussion hatte ich auch schon mit diversen Home-Office-Selbständigen, ob man nicht Geld "sparen" könnte, da der Kleinbetrieb ja nur ein Drittel bezahlt.
Bei Einzelunternehmen könnte das eine interessante Taktik sein, scheint aber noch niemand ausprobiert zu haben, wäre auch ein wenig kompliziert und greift nicht die Verfassungswidrigkeit an.

Probleme: Zusätzliche Meldedaten der dort wohnenden Person und Ausnahme nur für Betriebe, wo schon privat bezahlt wird, vorgesehen - nicht umgekehrt.


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Die Diskussion hatte ich auch schon mit diversen Home-Office-Selbständigen, ob man nicht Geld "sparen" könnte, da der Kleinbetrieb ja nur ein Drittel bezahlt.
Bei Einzelunternehmen könnte das eine interessante Taktik sein, scheint aber noch niemand ausprobiert zu haben, wäre auch ein wenig kompliziert und greift nicht die Verfassungswidrigkeit an.

Probleme: Zusätzliche Meldedaten der dort wohnenden Person und Ausnahme nur für Betriebe, wo schon privat bezahlt wird, vorgesehen - nicht umgekehrt.

Hallo!

Dankeschön für die Antwort.

Stellt sich jetzt die Frage, ob Firma weiterzahlen soll und Privatperson weiterhin nicht reagieren soll. Was gäbe es da für Lösungsansätze?


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