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Autor Thema: Ratschlag für weiteres Vorgehen  (Gelesen 1923 mal)

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Ratschlag für weiteres Vorgehen
Autor: 07. Februar 2014, 16:25
Hallo Miteinander

Folgenden fiktiven Fall behandeln wir z. Zt. in unserer Kneipenrunde.

Szenario:
Person A wohnt in einem Mehrfamilienhaus und entrichtet für die dort bewohnte Häuslichkeit die Gebühren an den Beitragsservice.

Am 01.01.2013 bezieht der Partner B die Wohnung von Person A

Der Beitragsservice riecht nun seine Chance und beginnt eine einseitige Brieffreundschaft mit Person B.
Zuerst die berühmte Dreierreihe. Dann Brief 4. Dann die Direktanmeldung und zuletzt eine Zahlungsaufforderung über 280 Teuro.

Person B ignoriert alle Briefe, da ihm bekannt ist, dass Person A bereits für die gemeinsame Wohnung zahlt und er somit kein „Beitragsschuldner“ ist.

Person B möchte das solange wie möglich herausziehen, bevor er irgendwelche Daten an den BS
weitergibt.

Soviel zum Szenario. Nun stellen wir, die Kneipenrunde, uns folgende Fragen:

a) Liegt Person B richtig, wenn er davon ausgeht, dass er weiterhin alle Briefe und Zahlungsaluforderungen ignorieren kann/darf und auf einen rechtsfähigen Bescheid wartet um formlos Widerspruch einlegen zu können?

b) riskiert hier vielleicht sogar Person B eine Strafe, da er sich bisher bei der BS nicht gemeldet hat?

c) Person B muss dem BS mitteilen, dass bereits für die Wohnung bezahlt wird.


Für Eure Beteiligung möchte ich mich schonmal bedanken.
Macht weiter so!

Gruß


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-Lucius Annaeus Seneca-

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themob

Re: Ratschlag für weiteres Vorgehen
#1: 07. Februar 2014, 17:57
Hallo Miteinander

a) Liegt Person B richtig, wenn er davon ausgeht, dass er weiterhin alle Briefe und Zahlungsaluforderungen ignorieren kann/darf und auf einen rechtsfähigen Bescheid wartet um formlos Widerspruch einlegen zu können?

b) riskiert hier vielleicht sogar Person B eine Strafe, da er sich bisher bei der BS nicht gemeldet hat?

c) Person B muss dem BS mitteilen, dass bereits für die Wohnung bezahlt wird.

Für Eure Beteiligung möchte ich mich schonmal bedanken.
Macht weiter so!

Gruß

a. Ja - bzw. hier einlesen und entscheiden http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

b. Ja - §12 RBStV Ordungswidrigkeit - bisher wurde aber weder hier im Forum darüber berichtet, dass jemand eine Geldbuße bekommen hätte, noch wurde etwas im Netz gefunden (Nachweislich anhand entsprechender Dokumente) Also theoretisch möglich

c. Ja - zumindest sagt es das aktuell gültige Gesetz so §8 RBStV Anzeigepflicht Abs. 5

Kleiner Hinweis: Macht weiter so - besser wäre: Machen WIR weiter so  >:D


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Re: Ratschlag für weiteres Vorgehen
#2: 08. Februar 2014, 18:09
Bis zum Beitragsbescheid warten und dann per Einschreiben - Rückschein Widerspruch einlegen, da bereits für die Wohnung gezahlt wird, hört sich gut an  >:D

Im Prinzip können die einem nichts, ja nicht mal beweisen, dass die vorherigen Schreiben angekommen sind. Jeder offene, ungeklärte Vorgang und jeder Brief der von denen bearbeitet werden muss, hilft uns :-)

Noch besser wäre natürlich, Person A würde ins Widerspruchs- und Klageverfahren einsteigen  ;)


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Re: Ratschlag für weiteres Vorgehen
#3: 08. Februar 2014, 18:26
Im Prinzip können die einem nichts, ja nicht mal beweisen, dass die vorherigen Schreiben angekommen sind. Jeder offene, ungeklärte Vorgang und jeder Brief der von denen bearbeitet werden muss, hilft uns :-)

Noch besser wäre natürlich, Person A würde ins Widerspruchs- und Klageverfahren einsteigen  ;)

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Re: Ratschlag für weiteres Vorgehen
#4: 10. Februar 2014, 19:37
Vielen Dank für Eure Meinungen zu meinem fiktiven Fall.

Lese auch schon seit längerem in diesem Forum mit, dennoch war ich mir in diesem Fall ziemlich unsicher.

Zitat
§12 RBStV Ordungswidrigkeit - bisher wurde aber weder hier im Forum darüber berichtet, dass jemand eine Geldbuße bekommen hätte, noch wurde etwas im Netz gefunden (Nachweislich anhand entsprechender Dokumente) Also theoretisch möglich

Wenn ich diesen § richtig verstehe, dürfte dieser aber eigentlich nicht für Person B gelten. Da der "Beitragschuldner" (Person A) bereits seiner Anzeige- und Beitragspflicht nachgekommen ist.

Person B wird weiterhin auf Stur schalten und auf den Widerspruchbescheid warten. Und dann auch  erstmal formlos widersprechen  >:D
 

Finde es jedoch sehr schade, dass eine Institution, welche jede Menge "Zwangsgeld" verlangt und einsteckt, die eigene § am runden Tisch durchsetzt, und im nachhinein ihren Aufgabenbereich an die Bürger abwimmelt. Sollen sie doch selbst schauen wie sie herausfinden ob für eine Wohnung bereits gezahlt wird.
Geht nicht? Interessiert mich nicht!
Der Beitragsservice wollte doch die Pauschale.








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