Nabend allerseits
Bitte habt Nachsicht, wenn Fragen zum wiederholten Male gestellt werden, Person R ist nur etwas ängstlich und möchte nichts falsch machen.
R hat seit dem Umzug zwei Schreiben vom B Service erhalten, die ignoriert wurden. Die Schreiben habe ich mal angehängt. Interessant finde ich, dass die Bestätigung der Anmeldung zum 01.01.14 erfolgt ist. Hat das damit zu tun, dass R erst seit Mitte Dezemer 13 in der neuen Wohnung wohnt? Vorher kam auch schon Infopost an die alte Wohnung.
Ein Beitragsbescheid kam ja also noch nicht (!?) Daher würde R nun weiterhin abwarten und erst, wenn der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt reagieren.
Eine weitere Frage wäre: R hat seit 2014 vorübergehend Hartz4 beantragt und wäre ja somit ohnehin vorerst nicht zahlungspflichtig. Da sie aber so oder so Widerspruch einlegen möchte, wärs schlauer, den Bescheid vom Jobcenter jetzt vorzulegen um erstmal Ruhe zu haben, oder wär das eher unklug, überhaupt Auskunft darüber zu erteilen?
Wäre nett wenn es auch ein kurzes Feedback zu den Briefen geben könnte, ob irgendwas auffällt oder aus dem Rahmen fällt
DANKE + Gruß