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Autor Thema: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter  (Gelesen 6545 mal)

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GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
Autor: 06. Februar 2014, 08:45
Hi zusammen, Person A weiß nicht mehr weiter und die Gez treibt ihn in den Wahnsinn...
Person A wohnt seit 01.2013, in einer WEG in der ordnungsgemäß der Beitrag für den Beitragsservice gezahlt wird.

vom 01.01.2013 bis 30.09.2013 war A aufgrund von Bafög befreit. (Bestätigung von der GEZ erhalten) -> alles fein

im September habt A wieder Bafög beantragt. A ist davon ausgegangen, dass A wieder Bafög erhalten wird.
Das Bafögamt hat sich trotz mehrmaligen Nachfragen bis Januar 2014 mit seiner Antwort Zeit gelassen.
Ergebnis: A erhält keinen Bafög mehr, und ist somit nicht mehr GEZ befreit.

am 03.01.2014 hat A der GEZ mitgeteilt, dass A sich abmelden möchte, das A seit 01.2013 in einer Wohnung lebt in der Beitrag bereits bezahlt wird.
Person A hat sauber die Beitragsnummer des WG Mitbewohners angegeben.

Jetzt bekommt A Post, dass A für den Zeitraum 10/11/12/01 (vier Monate) den Beitrag nachzahlen soll.

A weiß inzwischen, dass A sich früher abmelden hätte sollen. Aufgrund der Bafög Thematik hat sich das so lange hinausgezögert.

Was soll A denn jetzt tun? Kann A überhaupt was tun? A findet es ungerecht, dass A für diese WG nochmal zahlen soll...
Person A kommt mit der Kohle eh schon fast nicht aus, jetzt wollen die A auch noch doppelt kassieren ...

Was tun? Was wären die nächsten Schritte um sich dagegen zu wehren?
A würde sich gern aufgrund seines speziellen Falls wehren, nicht gegen den Beitrag an sich...

Grüße
Andrea











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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2014, 09:00 von Uwe«

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themob

Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#1: 06. Februar 2014, 09:40
A würde sich gern aufgrund seines speziellen Falls wehren, nicht gegen den Beitrag an sich...

Grüße
Andrea

Hallo und herzlich Willkommen,

die Ehrlichkeit ist anzuerkennen  ;), wird aber hier nicht viele Unterstützer bzw. Befürworter finden.

Vielleicht sollte sich Person A grundsätzlich die Frage stellen, ob ein zwangsfinanzierter Beitrag, der mehr dem internen Geldkreislaufsystem des ÖRR dient, eine " per Zwang nur durch Wohnen" gesetzlich definierte Regelung  in Deutschland, noch vertretbar ist.

Siehe als Beispiel auf www.online-boykott.de die nur im Ansatz erläuterte Thematik "Beteiligungsstruktur". Es würde hunderte Gründe mehr geben...... alle diese Gründe vertreten wir hier  >:D

Es handelt sich nicht um Peanuts in der Gesamtheit sondern um über 8 Milliarden € im Jahr.

Das Problem hat sich Person A erstmal selbst zuzuschreiben. Wenn Person A in eine WG zieht, indem ein anderer Bewohner bereits bezahlt, hätte es ausgereicht, sich "Abzumelden" mit dem Hinweis auf die Beitragsnummer desjenigen, der den Beitrag bereits entrichtet. Abmeldung durchgeführt - Problem gelöst

Eine Befreiung bedeutet: Im System registriert als zeitlich begrenzt Befreiter. Vor Ablauf der Befreiung schicken die einen Brief mit einer Erinnerung das die Befreiung abläuft. Auch zu diesem Zeitpunkt, wäre vor Ablauf der Befreiung noch eine Abmeldung wie beschrieben, möglich gewesen.

Anstatt dessen ist das passiert, was ein jedes Herz in Köln höher schlagen lässt: Person A hat sich nicht an die formaljuristischen Vorgaben gehalten, somit wird Person A durch das aus Ihrer Sicht vorhandene "Eigenverschulden" zur Kasse gebeten.

Jeder von uns würde wahrscheinlich sagen: Sollte doch möglich sein, mit denen eine Einigung zu erzielen. Ist es nicht (Erfahrungsgemäß, wenn man viele Beiträge hier verfolgt).

Ich würde Person A raten: An das ansässige örtliche Studentenwerk sich zu wenden, vielleicht wissen die mehr zu diesen speziellen Fällen, die wohl keine Seltenheit sein werden

Kontaktaufnahme zu: http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php

Person A kann auch abwarten, bis ein Gebühren-/Beitragsbescheid kommt (Rechtsbehelfsbelehrung), Beispiel siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Da dies aber noch die eine oder andere Woche dauert, kann Person A sich bis dahin dem Thema "Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" widmen um sich letztendlich mit einer Klage dagegen zu wehren.

Jedwede Art der Kommunikation im Vorfeld, die Person A in der Hoffnung anstrebt, eine für sich positive Lösung zu erzielen, bedeutet in Summe nur eines: Dem tatsächlichen Wahnsinn täglich näher zu kommen......

Wir finden es übrigens auch ALLE hier ungerecht, zahlen zu müssen, aus unterschiedlichen Gründen, wie:

nicht nutzen
nicht bestellt haben
nicht nötig ist in seiner Gesamtheit
nur weil man wohnt
überflüssig ist
nicht der Allgemeinheit dient, sondern nur einer Gruppe aus Lobbyisten, Wirtschaft und Politik
usw.
usw.


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six2seven

Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#2: 06. Februar 2014, 10:58
Zita themob:
Jedwede Art der Kommunikation im Vorfeld, die Person A in der Hoffnung anstrebt, eine für sich positive Lösung zu erzielen, bedeutet in Summe nur eines: Dem tatsächlichen Wahnsinn täglich näher zu kommen......

Hallo,
…da Person A explizit nicht gegen den Zwangbeitrag ist,
sollte Sie den Weg des Wahnsinns gehen, vielleicht wacht
Sie auf.


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Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#3: 06. Februar 2014, 11:43
http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html

Der Gesetzgeber hat anscheinend eine Möglichkeit geschaffen im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2014 nachträgliche Korrekturen durchzuführen, wenn Beiträge zu unrecht erhoben worden sind.

Ich hab das mehrfach gegoogelt, aber leider nichts dazu gefunden. Wisst ihr vielleicht wo das gesetzlich geregelt ist?
In meinem Fall werden ja tatsächlich zu unrecht gebühren erhoben.

DAs kann man sogar auf der Rundfunkbeitragsseite nachlesen..

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_wenn_ich_durch_den_neuen_rundfunkbeitrag_entlastet_werde

Nur weiß ich jetzt nicht wie ich das jetzt in einen Brief packen soll, da ich das Gesetz nicht finde...

Grüße


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themob

Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#4: 06. Februar 2014, 12:00
§14 Rundfrunkbeitragsstaatsvertrag
Zitat
(5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
Quelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrqag

Das wird aber nicht funktionieren. Warum steht in meiner ersten Antwort.

Status: Befreiung beantragt = Befreit
an die formaljuristischen Vorgaben halten = rechtzeitige Abmeldung, diese Voraussetzungen waren ja seit 1.1.2013 gegeben - das hat Person A versäumt

Aber: Versuch macht klug - Stichwort: Wahnsinn


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Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#5: 06. Februar 2014, 12:48
Der Verein arbeitet ja nun mal nur nach Schema, und den Regeln, welche er Sich selbst gegeben haben. Aber auch da ist eine doppelte Belastung eines gemeinsammen Haushalts nicht zwangsläufig vorgesehen.

Insofern, sollte Person A erstmal einen richtigen Beitragsbescheid für den fraglichen Zeitraum anfordern, zuvor die Forderungen zurück weisen. Ohne Bescheid gibt es kein Geld. Dann alle relevanten Daten zusenden, damit ein ordenlicher Bescheid erstellt werden kann.
 
Hat Person A sich zum 01.01.2013 angemeldt, ohne den Verweis auf die andere Nummer? Falls nicht, wäre eine Abmeldung auch gar nicht nötig.
Weil Person A ohne Probleme auf die Nummer, auf welche bereits bezahlt wird verweisen kann. Dann Hätte Person A das mit dem Bafög Zeug gleich weg lassen können.

Falls Doch, auch dann auch den Bescheid anfordern, -> nicht abmelden, sondern die eigene ursprüngliche Anmeldung ergänzen, um den Punkt, dass für diese Wohnung seit Datum X unter Nummer Y gezahlt wird, das sollte sich ja entsprechend nachweisen lassen und eine Doppelbelastung pro Haushalt ist laut dem Vertrag nicht vorgesehen.
Sollte also, der Bescheid das fordern -> Wiederspruch einlegen.

Es sollte somit für den Bescheid auch völlig unabhängig sein, ob und wie Person A durch Bafög befreit ist/war oder eben nicht. Nur ein Beitragsbescheid verschaft Person A die Möglichkeit das zu verändern.

Da der Service sich nicht für die Belange und Einwände von Person A interessiert,  bleibt Person A nur der Weg über die Anstalt. Das bedeutet. Zuerst Forderung zurückweisen. Beitragsbescheid verlangen. Wiederspruch. Falls der zurück gewiesen wird. Klagen. Im Fall dass Person A bei der Klage gewinnt entstehen möglicherweise keine Kosten, weil diese der Beklagten auferlegt werden können. Kosten der Klage wahrscheinlich zunächst ca. 105,-€ im Vergleich zu 4x 17,98, aber mit Aussicht die Kosten zurück zu bekommen. Ein Richter mit Verstand vorausgesetzt.


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themob

Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#6: 06. Februar 2014, 13:33
Hat Person A sich zum 01.01.2013 angemeldt, ohne den Verweis auf die andere Nummer? Falls nicht, wäre eine Abmeldung auch gar nicht nötig.
Weil Person A ohne Probleme auf die Nummer, auf welche bereits bezahlt wird verweisen kann. Dann Hätte Person A das mit dem Bafög Zeug gleich weg lassen können.

So wie Person A im ersten Beitrag schreibt:

Vom 1.1.2013 bis 30.9.2013 wegen Bafög befreit. Die Befreiung dürfte damit auch schon vor dem 1.1.2013 (Semester - Studienzeit) relevant gewesen sein.

Status zum 1.1.2013 = registriert mit Teilnehmernummer, Befreit wegen Bafög

Alles andere als eine formal richtige Abmeldung mit diesem Status führt zu keinem Ergebnis. Es existiert keine Änderungsmitteilung. Nur Anmelden, Abmelden, Ummelden. Es sei denn die drehen sich um 180 Grad und ersparen ihm den Wahnsinn.

Wenn Person A vor dem 1.1.2013 befreit ist, macht man sich als Student nicht unbedingt den Kopf, nur weil man in eine WG zieht, sich abzumelden. Man ist ja schließlich befreit.

Etwas anderes ist es, wenn Person A vor Ablauf der Befreiung das Erinnerungsschreiben bekommt, dass die Befreiung in x Wochen ausläuft. Dazu das entsprechende Formular der erneuten Befreiung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte es Klick machen müssen. Entsprechende Infos einholen, auch innerhalb der Studentenschaft, hätte den Weg aufgezeigt: Abmeldung mit Verweis auf die Beitragsnummer, die den Beitrag entrichtet. (Das war ja bereits in 08.2013 und nicht irgendwann Anfang 2013) Außerdem hat Person A bis 01.2014 gewartet bis zur Abmeldung. Person A hat sich schlichtweg nicht mit dem Thema Rundfunkbeitrag beschäftigt. Das Erwachen kam jetzt mit der Forderung. Gründe genug für die Kölner, sich auf die ach so toll bestehenden Gesetze zu berufen, die keine Spielräume zulassen, weil es Ihnen von den Landesparlamenten so aufgetragen wurde. Natürlich.......

Richtige Reaktion wurde versäumt, jetzt steht der Wahnsinn mit Köln an. Logik und Moral nützen da nichts.

Forderung zurückweisen? Theoretisch möglich - aber dem Wahnsinn wieder ein Stück näher. Es wurde versäumt, sich rechtzeitig abzumelden, damit gehen die davon aus, das Beiträge rechtmäßig zu zahlen sind. Sie werden sich auch darauf berufen, dass man schließlich vorab in dem Erinnerungsschreiben darauf hingewiesen hat, dass die Befreiung abläuft. Somit liegt die richtige Vorgehensweise vor Ablauf der Befreiung bei Person A. (Lieber aufs Studium konzentrieren und Bescheid abwarten)

(Ich gehe davon aus, dass ein Erinnerungsschreiben eingetroffen ist, da in meinem Umfeld diejenigen, die wegen Bafög oder anderen Gründen befreit sind, dieses Schreiben immer bekommen zeitnah vor Ablauf der Befreiung.)

Die Anzeigepflicht  sowie Ende und Beginn der Zahlungspflicht (§7 + §8 RBStV) Anmelden - Abmelden - Ummelden liegt allein beim Beitragszahler. Möchte nicht wissen, wie viele Erträge die dadurch schon eingenommen haben weil sich die Personen nicht an die Vorgaben gehalten haben und einfach nur froh waren, irgendwann die Abmeldung durch zu bekommen.

Ansonsten: Der Weg mit Bescheid - Widerspruch - Klage (Logisch nachvollziehbare Begründungen gibt es genug) - nur nicht einknicken und zahlen   ;)

Ein Richter mit Verstand vorausgesetzt - Der war gut  ;D  >:D


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Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#7: 06. Februar 2014, 15:17
http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html

Der Gesetzgeber hat anscheinend eine Möglichkeit geschaffen im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2014 nachträgliche Korrekturen durchzuführen, wenn Beiträge zu unrecht erhoben worden sind.

Ich hab das mehrfach gegoogelt, aber leider nichts dazu gefunden. Wisst ihr vielleicht wo das gesetzlich geregelt ist?
In meinem Fall werden ja tatsächlich zu unrecht gebühren erhoben.

DAs kann man sogar auf der Rundfunkbeitragsseite nachlesen..

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_wenn_ich_durch_den_neuen_rundfunkbeitrag_entlastet_werde

Nur weiß ich jetzt nicht wie ich das jetzt in einen Brief packen soll, da ich das Gesetz nicht finde...

Grüße
Der Bericht ist von 2012 und bedeutet, dass Gebühren nicht mehr eingefordert werden, die vor dem 01.01.2013 nicht gezahlt wurden. Wenn man behauptet, vor dem 1.1.2013 kein Empfangsgerät besessen zu haben, können die das Gegenteil nicht beweisen. Deshalb ist ein gemischter Gebühren\Beitragsbescheid 2012\2013 eine fiese Falle von denen, ein Versuch, noch an Geld aus Gebührenzeiten zu kommen. Diese Regelung ist ab 1.1.2013 nicht möglich, ab da gilt das Gesetz, dass Beiträge pro Wohnung zu zahlen sind. Deshalb auf einen Gebührenbescheid und einen Beitragsbescheid getrennt bestehen.


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themob

Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#8: 06. Februar 2014, 15:35
Der Bericht ist von 2012 und bedeutet, dass Gebühren nicht mehr eingefordert werden, die vor dem 01.01.2013 nicht gezahlt wurden. Wenn man behauptet, vor dem 1.1.2013 kein Empfangsgerät besessen zu haben, können die das Gegenteil nicht beweisen. Deshalb ist ein gemischter Gebühren\Beitragsbescheid 2012\2013 eine fiese Falle von denen, ein Versuch, noch an Geld aus Gebührenzeiten zu kommen. Diese Regelung ist ab 1.1.2013 nicht möglich, ab da gilt das Gesetz, dass Beiträge pro Wohnung zu zahlen sind. Deshalb auf einen Gebührenbescheid und einen Beitragsbescheid getrennt bestehen.

Leider falsche Info, außerdem völlig irreführend für alle, die noch offene Forderungen aus der Zeit vor dem 1.1.2013 an der Backe haben. Sorry.
Den Status vor dem 1.1.2013, war man bis dato nicht "registriert" als Teilnehmer, interessiert die Rundfunkanstalten nicht. Das waren die sogenannten Schwarzseher, die auch immer wieder seinerzeit in Artikeln erwähnt wurden.

Seit 1.1.2013 fragt keine Rundfunkanstalt oder die Kölner bei Neuanmeldung (die noch nicht im System als Beitragszahler identifiziert wurden) was vor dem 1.1.2013 war. Was eben aus Gründen der Nachweispflicht auf verlorenem Posten gestanden hätte.

Alle die mit offenen Gebührenforderungen aus der Zeit vor dem 1.1.2013 konfrontiert sind, müssen sehr wohl bezahlen. Oder je nach Grund der Forderung, den Klageweg gehen.
Offene Gebührenforderung vor dem 1.1.2013 = als Teilnehmer bereits registriert = kein Schwarzseher

§14 Übergangsbestimmungen RBStV
Zitat
(11) Die Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags bleiben auf Sachverhalte anwendbar, nach denen bis zum 31. Dezember 2012 noch keine Rundfunkgebühren entrichtet oder erstattet wurden.

Quelle: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Der Sachverhalt ist = es bestehen offene Forderungen bis 31.12.2012


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2014, 15:43 von themob«

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Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#9: 06. Februar 2014, 17:24
Zitat
Was muss ich tun, wenn ich durch den neuen Rundfunkbeitrag entlastet werde?  Wer aufgrund des neuen Beitragsmodells nun weniger als bisher zahlen muss, sollte die Änderung dem Beitragsservice so schnell wie möglich mitteilen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die bis Ende 2012 Rundfunkgebühren gezahlt haben, seit Januar 2013 jedoch keinen Rundfunkbeitrag entrichten müssen, weil der Beitrag von einem anderen Bewohner der Wohnung gezahlt wird. Dies betrifft z. B. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften sowie Familien mit erwachsenen Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen. Nur ein volljähriger Bewohner muss für die Wohnung angemeldet sein. Alle anderen können sich abmelden.
 Inhaber einer Gartenlaube in Kleingartenanlagen, die beitragsfrei ist, können diese ebenfalls abmelden.
 Änderungen teilen sie über das entsprechende Formular oder in einem formlosen Schreiben dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln mit. Dabei geben sie ihre Beitragsnummer an, bei einer Abmeldung auch den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des künftigen Beitragszahlers.
 Sollten Sie die Änderung nicht rechtzeitig bis zum 1.1.2013 übermittelt haben, besteht die Möglichkeit der nachträglichen Korrektur. Zu Unrecht gezahlte Beiträge werden dann selbstverständlich erstattet.
Hat Person A, vor dem 1.1.2013 oder während 2013 dazu eine Meldung an den Service geschickt? Wenn nicht, kann Person A dass aus meiner Sicht immer noch machen. Den Service genau nach den Möglichkeiten dieser Korrektur fragen.
Das steht doch selbst bei dem Verein so auf der Seite
unter http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_wenn_ich_durch_den_neuen_rundfunkbeitrag_entlastet_werde



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Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#10: 06. Februar 2014, 17:41
Gott sind das viele Infos ..

Ich war von 09.2012 bis 09.2013 befreit. Ich hatte bei der ursprünglichen Anmeldung keinen Verweis auf die zahlende Beitragsnummer meiner Mitbewohnerin gemacht. Im September 2013 habe ich in der Tat auf andere Dinge geachtet, als auf die scheis gez. Und so ist die Abmeldung auch untergegangen.

Den Weg über einen Klage wäre ich sogar bereit zu gehen, da ich mich tatsächlich ungerecht behandelt fühle.
Nur hab ich nicht wirklich Ahnung was ich zu welchem Zeitpunkt tun muss...
Auch hab ich etwas Angst, das hohe Kosten bei einer Gerichtsverhandlung auf mich zu kommen?
Besteht denn überhaupt eine Chance die vier Monatsbeiträge zurück zu bekommen?

Was wären denn die nächsten Schritte?



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Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#11: 06. Februar 2014, 17:47
Person A soll den Ratschlag von PersonX annehmen. Ein auf dumm machen. Sorry ich wusste von nix..... aber eben genau auf den Absatz, den PersonX nennt, berufen, inklusive Quelle, nämlich deren eigene Seiten.

Dann das Forum informieren. Eine Antwort kann anderen helfen. Danach können wir gemeinsam weiter sehen.


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Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#12: 07. Februar 2014, 08:48
Hey, danke schon mal für die Hilfe, passt das so?


------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Schreiben von Ihnen am XXX.xx.xx teilen sie mir mit, dass Sie für mich eine Beitragspflicht für die Monate September 2013 – Januar 2014 vermuten und stellen mir diese in Rechnung.

Ich nehme Bezug auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§14 Absatz 5) und teile ihnen hiermit mit, dass die von Ihnen vermutete Beitragspflicht, für die Monate Oktober 2013 – Januar 2014, auf mich nicht zutrifft.

Die von ihnen erhobene Beiträge werden für die Wohneinheit in der ich wohne (Mustermannstraße 1) zu unrecht doppelt erhoben. Der Rundfunkbeitrag für diese Wohneinheit wird bereits seit 01.01.2013 ordnungsgemäß von Fr. XY (Beitragsnummer: XY )abgeführt. Eine zusätzliche Beitragspflicht liegt damit nicht vor!

Der Beitragsservice ist laut Rundfunkstaatvertrag (§14 Absatz 5) verpflichtet in der Übergangszeit bis zum 31.12.2014 zu unrecht erhobene Beiträge, zu erstatten.


Ich beziehe mich in diesem Schreiben auf die Informationen auf ihrem Internetaufritt (www.rundfunkbeitrag.de -> Häufige Fragen -> Was muss ich tun, wenn ich durch den neuen Rundfunkbeitrag entlastet werde) sowie auf den Rundfunkbeitragsstaatvertrag (§14 Absatz 5).


Bitte bestätigen Sie mir die Erstattung, der zu unrecht erhobenen Rundfunkbeiträge für den Oktober 2013 – Januar 2014.

--------------------
viele grüße



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themob

Re: GEZ Hilfee... ich weiß nicht mehr weiter
#13: 07. Februar 2014, 09:55
Ich persönlich würde denken, dass passt erstmal.

Wichtig ist leider, die Post mit Einschreiben und Rückschein zu verschicken. Das der Nachweis vorhanden ist. Normale Post geht schon mal verloren.

Man könnte noch ein Datum setzen so nach dem Motto. Ich bitte um Stellungnahme bis zum: (maximal 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens) ... 4 Wochen ist nur als Vorschlag zu verstehen.


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