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Autor Thema: Verwaltungszwangsverfahren Vollstreckung Stadt was tun?  (Gelesen 8561 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo Leute!

Ich verfolge hier intensiv die GEZ Thematik seit längerem.

Das die GEZ nicht nur in meinen Augen rechtswidrig ist, düfte klar sein. Da Person A  davon keinen Plan hat, habe ich mich, Person B der Sache angenommen.
Auf alle belanglosen Schreiben hat Person A nie reagiert, ein Mahnbescheid ist nie zugestellt worden, zumindestens nicht das Person A wüsste;-) Selbst wenn, einen Nachweis aller Einschreiben oder ähnliches wurde nie ausgehändigt.

Jetzt kam Heute Post von der Stadt. Die wollen jetzt ein Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen gegen Person A erreichen. Diese hat bis zum 24.2.2014 Zeit 207,42 € zu bezahlen. A + B  nutzen keinen öffentlichen Sender seit über 15 Jahren mehr.

Kann Person A gegen diesen Brief klagen oder Widerspruch einlegen mit der Begründung nie was von der GEZ gehört zu haben. A + B wohnen erst seit paar Monaten hier und deshalb ist wohl nie was angekommen oder der böse Nachbar hat die Post geklaut. Wer weis!

Grüße
mighty


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2014, 15:34 von themob«

a

awawaw

Wer keinen Bescheid erhält..... kann keinen Widerspruch einlegen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)#Wirksamkeit

Ein nicht zugestellte Bescheid... kann keinen Verwaltungsakt auslösen...
siehe auch Satz (2) http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

Siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7987.msg59083.html#msg59083
Mein Nachbar sagte er hat in dem Fall  der Begründung noch hinzugefügt: 
Mir wurde der Verwaltungsakt (§ 41vwvfg)(Beitragsbescheid) nicht zugestellt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2014, 17:03 von awawaw«

 
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