Wer bestimmt was richtig oder falsch ist? Der Staat, das Volk oder jeder Einzelne?
Ich finde, dass jeder Einzelne bestimmen soll was richtig oder falsch ist.
Deutscher Mythos "Staatsferne des Rundfunks"Staatsferne benennt eine figurative Ferne zwischen einem Staat und einem Subjekt.
In Deutschland wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwendet. Rundfunk kann nie politisch neutral sein, jeder Angestellte ist ein Sympathisant von irgendwas.
Dürfen die Ministerpräsidenten per Vertrag(nicht Gesetz) mit jemandem(ÖRR) eine dritte Person/Vertragspartei als Schuldner klassifizieren? Die Ministerpräsidenten sind auch Mitglieder entscheidender Gremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.
http://blog.lehofer.at/2013/11/Staatsferne.htmlWer ist verantwortlich für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?Prof. Dr. Paul Kirchhof hat es erdacht, die Ministerpräsidenten der Länder haben es genehmigt und die Landtage haben es abgesegnet.
Das neue Beitragsrecht stützt sich im Wesentlichen auf
ein Rechtsgutachten von Paul Kirchhof.
Hat das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten?„Je mehr man sich mit den ÖR befasst, desto mehr muss man zu der Auffassung gelangen, dass das Bundesverfassungsgericht, eingebettet in die beschriebene gesellschaftliche Dynamik, gleichermaßen als Spielball dieser Dynamik wie auch als Motor Selbiger seine Kompetenzen überschritten hat und sich nicht mehr als Verfassungsgericht, sondern als Gesetzgeber benommen hat.“
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-gehoert-abgeschafft/7630072-4.html„Je weniger eine Norm textlich hergibt (und Art 5 GG sagt zur Rundfunkorganisation ja gar nichts, sondern gewährleistet nach seinem Wortlaut nur die "Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk"), desto mehr Entfaltungsmöglichkeit besteht für formulierungsbegabte JuristInnen mit Gestaltungswillen, wie die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtes belegen.“
„Ich habe ohnehin nie verstanden, wie man - angesichts einer Realität, in der zB Ministerpräsidenten der deutschen Länder Mitglieder entscheidender Gremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sein können (und sind) - mit ernstem Gesicht von "Staatsferne" in der deutschen Rundfunkordnung sprechen konnte.“
http://blog.lehofer.at/2013/11/Staatsferne.htmlDas Bundesverfassungsgericht fällte zwölf Urteile (Stand 2012) zur Rundfunkfreiheit.
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)Das BVerfG ist aufgrund seiner umfassenden Zuständigkeit oberster Hüter der Verfassung in D (Art. 93 GG). Es ist allen anderen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident) gegenüber selbstständig, unabhängig und diesen gleichgeordnet. Die Kompetenzen des BVerfG erstrecken sich auf a) Verfassungsstreitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen (Organstreit), b) Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern (föderaler Streit), c) Verfassungsbeschwerden von Bürgern und den Gemeinden, d) die (konkrete und abstrakte) Normenkontrolle, e) Feststellung der Verfassungswidrigkeit politischer Parteien (Parteienverbot), f) die Wahlprüfverfahren, g) Anklage des Bundespräsidenten und der Bundesrichter und h) die Verwirkung von Grundrechten. Der Sitz des 1951 durch ein Gesetz errichteten BVerfG ist Karlsruhe. Es besteht aus zwei Senaten, die bei untereinander abweichenden Rechtsmeinungen gemeinsam das Plenum des BVerfG bilden.
Jeder Senat verfügt über acht Richter, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat für eine Amtsdauer von zwölf Jahren gewählt werden. Die Wiederwahl ist ausgeschlossen. Drei Mitglieder jedes Senats werden aus der Reihe der Richter der obersten Bundesgerichte gewählt.
Der Präsident sowie sein Stellvertreter werden vom Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt. Die Pflicht des Staates "Es besteht die Pflicht des Staates zur funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) und das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit geprägt, d. h. die Rundfunkfinanzierung muss in einer Form erfolgen, die Einflussmöglichkeiten des Staates, vor allem auf die Programmgestaltung, ausschließt."
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_RundfunkFazit: Es gibt viele Menschen die ÖRR aus Gewissensgründen ablehnen. Wenn der Staat jeden Einzelnen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verdonnert, wo bleibt dann bitte schon die Staatsferne bestehen? Es gibt eine Alternative: Senderverschlüsselung über Satellit, Kabel, IPTV, DVB-t2.
Ein Bild dazu: im Anhang