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Autor Thema: Zwangsanmeldung ohne vorherigen Kontakt - Weiteres Verhalten?  (Gelesen 1994 mal)

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Hallo,

heute wurde Person A zwangsangemeldet, ohne vorher jemals mit dem Haufen in Kontakt getreten zu sein.

Vollgender "Lebenslauf" liegt zu Grunde:

Person A lebt in Stadt B bis Anfang Oktober 2013
- dort erhielt Person A die üblichen 3 Bettelbriefe (bis ca. Ende April, danach nichts mehr)

Person A zieh in Stadt C ab Anfang Oktober 2013
- Person A meldet sich ordnungsgemäß an
- Person A erhält einen weiteren Bettelbrief (weil nun Daten vom Einwohnermeldeamt weitergeleitet worden sind)
- Person A erhält heute (Ende Januar 2014) die Zwangsanmeldung: "Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir Sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor. Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.12.2013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet XXXXXXX"

Person A ist mit Person D im Oktober 2013 in der neuen Wohnung zusammengezogen. Person D zahlt den Rundfunkbeitrag, auch schon vor dem Zusammenzug. Person D hat den Rundfunkbeitrag erst ab 01.01.2014 auf die neue Wohnung umgemeldet, da Person D die alte Wohnung noch untervermietet und den dortigen Rundfunkbeitrag noch nicht gekündigt hatte.

Kann Person A es darauf ankommen lassen und wenn es hart auf hart kommt den Joker des bereits zahlenden Rundfunkteilnehmers aka Person D ziehen, oder ist das zu "gefährlich"?


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E

ECA

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Person Z hat auch ein solches Schreiben bekommen und stellt sich die Frage, wie weiter verfahren?
 Person Z glaubt, dass Person X als Mitbewohner einer gemeinsamen Wohnung, welche Person X demnächst verlassen wird, bereits bezahlt aufgrund vorheriger GEZ-Zeit. Allerdings ist Person X erst ab Juni 2013 in die Wohnung mit eingezogen, für welche Person Z schon ab Januar 2013 zur Beitragszahlung aufgefordert wurde.


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