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Zahlen bei leerstehender Wohnung?

Begonnen von Heiko1001, 06. März 2014, 10:23

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Heiko1001

Hallo erstmal, ich bin neu hier und hääte mal eine Frage:
Angenommen Person A bekommt schon länger diese Bittbriefe von diesen Abzockverein, ignoriert sie aber regelmäßig und bekommt nun die erste rechnung.
Person A wohnt in seiner Eigentumswohnung, könnte er sich jetzt einfach z.B. wieder bei seinen Eltern anmelden und sagen die Wohnung steht zum Verkauf?
Oder muss man für eine leere Wohnung auch bezahlen?
Person A ist vollkommen klar das dann alle pakete zu seinen Eltern gehen würden aber das ist ihn lieber als diesen Scheißverein auch nur 1 Euro zu geben ;-)
Hoffe ihr könnt mir helfen

Sophia.Orthoi

#1
Das kannst Du versuchen, aber:

(1) Da zu wohnen und sich nicht anzumelden, ist eine Ordnungswidrigkeit.

(2) Der Hausverwalter ist verpflichtet, Dich zu denunzieren, wenn die GEZ Polizei ihn fragt.

Man kann kann so kämpfen, aber sie können dann das ungerechte Gesetz noch ungerechter im Namen der
Bekämpfung von "Schwarzsehern" manchen, so dass man am Ende auch für leere Wohnungen zahlt.

Ich kämpfe anders: wenn etwas mir nicht gefällt, dann sage ich es klar und deutlich, und gehe auch vor Gericht
deswegen.

jetzt_reicht_es

Zitat von: Sophia.Orthoi am 06. März 2014, 11:28

Man kann kann so kämpfen, aber sie können dann das ungerechte Gesetz noch ungerechter im Namen der
Bekämpfung von "Schwarzsehern" manchen, so dass man am Ende auch für leere Wohnungen zahlt.

Das machen sie nie!
Dann sind die ganzen Vermieter verärgert und fangen an zu klagen!