Ist zwar eine alte Meldung, mir bis dato aber noch nicht bekannt gewesen.
Wer Trennungsgeld nach §3 TGV Abs 4 bekommt, der bekommt den Rundfunkbeitrag erstattet.
Erstattet bedeutet, der Steuerzahler zahlt.
Wer hat denn noch so eine Regelung innerhalb des Staatsapparates? Hier ist es das BMVg - Bundesministerium für Verteidigung
http://www.vab-gewerkschaft.de/pdfs/vab_newsletter/2013/vab_newsletter_1301.pdf auf Seite 3
So manch ein Politiker hätte ja auch einen Zweitwohnsitz und andere Gruppen im Staatsapparat doch bestimmt auch.
Der Anwendungsbereich des TGV (Trennungsgeldverordnung) ist zumindest sehr umfangreich:
http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/BJNR007450986.htmlHat jemand noch ähnliche Infos für andere Bereiche?