Nach unten Skip to main content

Autor Thema: BMVg - Bei Erhalt von Trennungsgeld wird der Rundfunkbeitrag erstattet  (Gelesen 3165 mal)

t

themob

Ist zwar eine alte Meldung, mir bis dato aber noch nicht bekannt gewesen.

Wer Trennungsgeld nach §3 TGV Abs 4 bekommt, der bekommt den Rundfunkbeitrag erstattet.

Erstattet bedeutet, der Steuerzahler zahlt.

Wer hat denn noch so eine Regelung innerhalb des Staatsapparates? Hier ist es das BMVg - Bundesministerium für Verteidigung

http://www.vab-gewerkschaft.de/pdfs/vab_newsletter/2013/vab_newsletter_1301.pdf     auf Seite 3

So manch ein Politiker hätte ja auch einen Zweitwohnsitz und andere Gruppen im Staatsapparat doch bestimmt auch.

Der Anwendungsbereich des TGV (Trennungsgeldverordnung) ist zumindest sehr umfangreich: http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/BJNR007450986.html

Hat jemand noch ähnliche Infos für andere Bereiche?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben