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Autor Thema: ZWANGSVOLLSTRECKUNG  (Gelesen 1974 mal)

g
  • Beiträge: 2
ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Autor: 23. Januar 2014, 16:09
Ich hätte da gerne eine weitere Frage gestellt zu diesem Thema:

Was ist wenn eine Person A einen Brief vom Absender Stadtverwaltung bekommt und die Stadtkasse mit einer Zahlungsaufforderung droht?

Es ist hier nämlich keine "Anküdigung" vorhanden, sondern es wird der Person A gesagt, dass ein Bestimmter Beitrag zu Zahlen ist Ansonsten eine Zwangsmaßnahme eingeleitet wird


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themob

Re: ZWANGSVOLLSTRECKUNG
#1: 23. Januar 2014, 16:16
Hallo und herzlich Willkommen,

hier gibt es eine ähnliche, aber dokumentierte Behandlung dieser Frage und Möglichkeiten.

Aber generell muss immer der tatsächliche Sachverhalt von Person A berücksichtigt werden. Wegen fehlender Details könnte ich
selbst nichts weiter dazu sagen, also wäre eine Möglichkeit, diesen Brief anonymisiert hochzuladen und ein paar Worte von Person A abzuringen, wie es dazu kam.

Hier der Link zum Thema:
Vollstreckungsankündigung bekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7987.msg57695.html#msg57695

Ich hätte da gerne eine weitere Frage gestellt zu diesem Thema:

Was ist wenn eine Person A einen Brief vom Absender Stadtverwaltung bekommt und die Stadtkasse mit einer Zahlungsaufforderung droht?

Es ist hier nämlich keine "Anküdigung" vorhanden, sondern es wird der Person A gesagt, dass ein Bestimmter Beitrag zu Zahlen ist Ansonsten eine Zwangsmaßnahme eingeleitet wird


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g
  • Beiträge: 2
Re: ZWANGSVOLLSTRECKUNG
#2: 28. Januar 2014, 19:15
Dies ist der Link zum Brief zur Zwangsvollstreckung und der Zahlungsaufforderung:

http://www.directupload.net/file/d/3516/29uzrs42_jpg.htm

man sieht das Person A von Person B kontakriert wurde

Die zweite Seite (Rückseite) die im Brief erwähnt wird ist der untere Bereich der nach der Tabelle kommt.
Wie müsste Person A die den Brief von Person B bekommen hat diesbezüglich reagieren, wenn Person A so gut wie gar keine Finanziellen Möglichkeiten hat diesen Beitrag zu Zahlen. Außerdem kann Person A den Beitrag nicht befreien obwohl das notwendig wäre, jedoch durch die Regelungen nicht funktioniert.

Ich bedanke mich für die Vorschläge im Voraus :)


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xrw

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Re: ZWANGSVOLLSTRECKUNG
#3: 28. Januar 2014, 20:52
Wie müsste Person A die den Brief von Person B bekommen hat diesbezüglich reagieren, wenn Person A so gut wie gar keine Finanziellen Möglichkeiten hat diesen Beitrag zu Zahlen.

Wenn kein pfändbares Vermögen bzw. Wertgegenstände vorhanden sind und das Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, wird es am stressfreisten sein, B diesen Sachverhalt mitzuteilen und vorsorglich auf Pfändungsschutzkonto umzustellen (falls noch nicht vorhanden).

Ansonsten weiß ich jetzt nicht konkret, welche Möglichkeiten sie in NRW haben, z.B. an Kontodaten ranzukommen (oder welche zu nutzen, die die Kommune u.U. schon hat). Ein normaler Gerichtsvollzieher könnte bei dem Betrag noch nicht viel machen, wenn er potenzielle Geldquellen nicht anderweitig rauskriegt (amtliche Auskunft gibts da erst ab 500 €).

Unabhängig davon, was A macht, wär es gut, über den weiteren Verlauf hier zu berichten.


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