Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist zumeist auf der Rückseite von Seite 1 abgedruckt, keine Extraseite. Wenn keine dabei war, ist es eine Information, man kann tun was die wollen, muss es aber nicht, wenn man sich wehren will. Nach einem Widerspruch haben die 3 Monate Zeit, um einen Widerspruchsbescheid auszustellen. Wenn die sich länger Zeit lassen, begründen die das vor Gericht mit Überlastung. Mit einer Untätigkeitsklage fordert man einen Widerspruchsbescheid herbei, aber man braucht das nicht machen, kein Problem wenn der Widerspruchsbescheid gar nicht kommt, wie bei mir. Die schicken weiterhin Kontostandsmitteilungen, weil jedes Quartal neu abgerechnet wird, darum muss man gegen jeden neuen Beitragsbescheid einen Widerspruch einlegen. Es reicht aber eine Klage für alle Widerspruchsbescheide. Meine Meinung: nichts machen, warten.