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Autor Thema: Eilrechtsschutz/Antrag auf Aussetzung der Vollziehung  (Gelesen 4165 mal)

B
  • Beiträge: 19
Moin zusammen,

Person X hat bisher im Kampf gegen die GEZ-Mafia folgendes Szenario hinter sich:

- Zahlungserinnerung vom 15.03.2013
- ein Gebührenbescheid vom 03.05.2013 (Widerspruch am 21.05.2013 OHNE Antrag auf Aussetzung der Vollziehung)
- ein Gebührenbescheid vom 01.06.2013
- ein Mitteilungsschreiben zum Widerspruch vom 21.05.2013
- ein Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" vom 06.07.2013
- ein Gebührenbescheid vom 01.09.2013 (Widerspruch am 27.09.2013 OHNE Antrag auf Aussetzung der Vollziehung)
- ein Mitteilungsschreiben zum Widerspruch vom 14.10.2013
- Mahnung vom 01.11.2013
- 18.11.2013: scharfer Widerspruch zur und Aberkennung der Mahnung vom 01.11.2013 und Ankündigung der Untätigkeitsklage
- 11.12.2013: Zahlung des Gebührenbescheids (ohne Säumnisgebühren) vom 01.06.2013 um den GEZ-Zecken den Wind aus den Segeln zu nehmen
- 12.12.2013: Untätigkeitsklage beim VWG wegen Fehlen des Widerspruchbescheids zum Widerspruch vom 21.05.2013

Wenn Person X die Hinweise zum Fall 1 von http://www.online-boykott.de/de/buergerwehr/109-aufklaerung-mahnung-androhung-zur-zwangsvollstreckung-zwangsvollstreckungdiesem ernst nähme, würde dann ein nachträglicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die beiden widersprochenen Bescheide vom 02.05.2013 und vom 01.09.2013 noch Sinn machen? Person X hat relativ lange nichts mehr von den Zecken gehört und will keine schlafenden Hunde wecken? Oder könnte das eine trügerische Ruhe sein?

Gruß Pflücker


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t

themob

Was möchte Person X denn mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bezwecken?

Also Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu den Widersprüchen 1 + 2 bei der Landesrundfunkanstalt.

Warum soll die LRA dem Antrag stattgeben?

Damit weckt man keine schlafenden Hunde, Köln versinkt nur in Briefen.

In meinen Augen schützt sich Person X (vorausgesetzt er hat Erfolg mit dem Antrag, entweder bei der LRA oder später durch Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG) damit nur. Erspart sich Stress mit der ganzen Thematik Vollstreckung und den Geschichten um Vollstreckungsbeamte sowie GV und ähnlichem.

Was ist Person X wichtiger? Den Hund schlafen zu lassen oder selbst ein Stück weit mehr Ruhe zu haben und sich um wichtigere Dinge im Leben kümmern zu können?

Nur mal nebenbei, bei mir wurde dem Antrag stattgegeben, Klage wurde in 8.2013 eingereicht. Bis heute noch nicht mal eine Stellungnahme zu der Klage der LRA gegenüber dem VG. Ich hatte und habe wunderbare Ruhe vor dem Thema Vollstreckung.

Die Entscheidung liegt aber bei jedem selbst  :)


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B
  • Beiträge: 12
Ich möchte hier eine Abhandlung über den Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren nach § 80 VwGO einstellen

http://www.juraexamen.info/einstweiliger-rechtsschutz-im-verwaltungsverfahren-teil-1-der-antrag-nach-%C2%A7-80-abs-5-vwgo/


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