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Autor Thema: Frühere Vorgehensweise, Schreiben nicht beantworten  (Gelesen 1280 mal)

S
  • Beiträge: 3
Moin moin,

ich hab mal gelesen, das es zu Zeiten der GeZ geklappt haben soll, auf deren Schreiben einfach nicht zu reagieren. Ein Bekannter von mir ist damit angeblich auch jahrelang klar gekommen.
Angeblich kamen im Abstand von mehreren Jahren immer drei Schreiben, jeweils ca. einen Monat versetzt, dann war wieder Ruhe....

Würde das auch rein hypothetisch beim der jetzigen Beitragsservice klappen? Falls die mal jemanden Anschreiben der bis jetzt noch nicht registriert wäre ??

Ich bedanke mich bei allen für zukünftige, nützliche Infos und wünsche eine schöne Woche (-:


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fox

  • Beiträge: 437
Also Sentenced
Ich bin gerade dabei, das auszuprobieren  ;)

Ich war bis jetzt nicht gemeldet.  :-X
Letztes Jahr war ich in einer der ersten Gruppen, deren Adresse von der Kommune weitergegeben wurde.
Ich hatte dann März, April und Mai jeweils einen Briefe bekommen, mit der Aufforderung mich anzumelden.
Dann war Ruhe.

Leider bis heute.
Heute habe ich schon wieder einen Brief bekommen. Es war ein Infobrief. Wenn ich mich bis in 4 Wochen nicht anmelde, werden sie mich anmelden und eine Rechnung schicken.
Ich warte mal ab, was kommt.
Das einzige, worauf ich achte, und das solltest Du auch tun, ist auf den Beitragsbescheid. Denn da werde ich aktiv werden; mit Widerspruch dann mit Klage.

Ich hoffe aber, daß das Bayrische Verfassungsgericht bis dahin das Gesetz gekippt hat.
Auf alle Fälle fang ich mal an, Geld auf die Seite zu legen, damit ich mir die Klagen leisten kann.  ;)





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S
  • Beiträge: 3
Ganz genau, gerade von meinem Bekannten erfahren, er hat heute auch Post bekommen (-:
Gleicher Inhalt


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