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Autor Thema: Hartz 4  (Gelesen 2276 mal)

K
  • Beiträge: 3
Hartz 4
Autor: 05. Januar 2014, 22:19
Hallo,

ich bin neu - habe aber öfter mal reingeschaut..
Zum Anliegen:

Person A war noch nie Beitragszahler (Befreiung wäre möglich gewesen wegen Hartz 4), nun haben "Die" durch Umzug mitbekommen, dass die neue Wohnung noch nicht angemeldet ist (Umzug war 1.10.13), Schreiben (Auskunft geben, ganz nett ohne Androhung) kam Anfang Dezember 13...
Person A überlegt nun was sie macht: Anmelden und befreien lassen (Hartz 4) oder nicht reagieren
Anmelden und befreien ist erschwert, weil Bescheid vom Amt Ende September kam (Zeitraum 01.10.13 - 6 Monate später) - Bescheid war auch noch an alter Adresse gerichtet und sichtbar mit "Mängel" (fehlende Miete ) --> Problem mit den 2 Monaten
Person A versucht beim Amt eine neue Vorlage für "Die" zu bekommen und hofft auf aktuelles Datum, dann wäre Anmeldung doch ohne finanzielle Probleme möglich, oder?
Ansonsten, kann Person A abwarten und sich erst später anmelden? Wissen "Die" dass Person A zuvor in der alten Wohnung auch nicht angemeldet war?
Person A hat keinen Bock auf diese Ungerechtigkeit und möchte sich wehren, aber Person A denkt sich auch, wenn man befreit ist, wehrt man sich ja auch irgendwie?!


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Re: Hartz 4
#1: 05. Januar 2014, 23:56
Also, Karooke, das Problem ist, dass der Beitragsservice rückwirkend Beiträge erheben kann. Ob die das wissen mit der alten Wohnung? Die können zwar die Meldedaten abgleichen und die Person dementsprechend zuordnen. Es ist aber fraglich, ob die das machen, wenn man keine Beweise liefert können die nichts machen, wen wollen die noch fragen? Wenn Person A sich nicht meldet, obwohl Befreiung möglich wäre, könnte es passieren, das Person A irgendwann doch zur Zahlung aller Beiträge rückwirkend aufgefordert wird. Dann hilft auch die Befreiungsmöglichkeit nicht mehr viel. Das muss man sich selber ausrechnen, was besser wäre:
nicht melden und riskieren nachzuzahlen oder
melden und  nur die rückwirkend geforderten Beiträge zahlen und befreien lassen oder
nicht melden und später, falls Person A mal irgendwann einen Beitragsbescheid bekommt, dagegen Widerspruch einzulegen.
Bis Person A einen Beitragsbescheid bekommt wird es in jedem Fall noch lange dauern.

Hier in diesem Treath wird das Thema anmelden oder nicht ausfühlicher behandelt:
http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746


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K
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Re: Hartz 4
#2: 14. Januar 2014, 23:38
Kann Person A sich auch einfach befreien ohne diesen Antwortbogen auszufüllen (weil keine Unterschrift usw. gespeichert werden soll) - durch zuschicken des Bescheides? (Kopie -beglaubigt durch Amt)
Kann sich Person A auch erst für die Zukunft anmelden?


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Re: Hartz 4
#3: 14. Januar 2014, 23:59
Kann Person A sich auch einfach befreien ohne diesen Antwortbogen auszufüllen (weil keine Unterschrift usw. gespeichert werden soll) - durch zuschicken des Bescheides? (Kopie -beglaubigt durch Amt)
Kann sich Person A auch erst für die Zukunft anmelden?
Im Internet auf deren Seite kann man sich ohne Unterschrift anmelden. Die sind dankbar für jeden neuen Kunden, so froh, dass sie ihn fortan aussaugen, ausquetschen, verfolgen, unterjochen und versklaven bis ganz Deutschland ausgewandert ist.
Weil die rückwirkend nichts anerkennen, werden sich finanzielle Probleme ergeben. Nicht selber anmelden ist wirklich möglich, auch ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, weil der Paragraph zur Anmeldung zu schwammig formuliert ist. Niemand wird persönlich oder indirekt angesprochen, man kann sich nur angesprochen fühlen.
Für die Zukunft anmelden geht nur, wenn mit Zukunft die Zeit direkt nach absenden der Anmeldung gemeint ist. Nochmal: wer sich anmeldet, zahlt den Beitrag mit 8 Euro Aufschlag. Wer sich nicht anmeldet, läuft Gefahr, zusätzlich Zinsen zu zahlen, gesetzliche 4 %, also ca. 72 Cent pro Monat Aufschlag. Einfach jetzt schon sparen oder später Ratenzahlung vereinbaren, falls die einen zu fassen kriegen.


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