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Autor Thema: Wie teuer ist eine Klage?  (Gelesen 5834 mal)

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Re: Wie teuer ist eine Klage?
#15: 10. Januar 2014, 04:12
Nein, da bist du von falschen Voraussetzungen ausgegangen:

1. Gegen die Gebührenbescheide der ersten beiden Quartale hat A fristgerecht Widerspruch (ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) eingelegt, aber keinen Widerspruchsbescheid der Rundfunkanstalt erhalten.

2. Gegen den Gebührenbescheid des dritten Quartals hat A erst nach Ablauf der Frist Widerspruch eingelegt, weil er den Brief nicht erhalten hat.

3. Nachdem Anfang Dezember A eine als "Mahnung" titulierte Zahlungsaufforderung erhalten hat, hat A Mitte Dezember in getrennten Schreiben zum einen für sämtliche Gebührenbescheide Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt (mit einer einmonatigen Frist) und die Rundfunkanstalt zum anderen gleichzeitig aufgefordert, den Widerspruch für das 3. Quartal anzuerkennen oder den korrekten Zugang des betreffenden Gebührenbescheids nachzuweisen.

4. Als Reaktion kam daraufhin Anfang Januar ein Info-Schreiben "Rundfunkbeitrag", in dem man A versichert, alles sei rechtens (mit beigelegtem Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags) sowie heute eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" mit einer Frist von einer Woche.

Hinzufügen möchte ich noch, daß die jeweiligen Widersprüche nur grob begründet wurden (A hatte keine Zeit, um auf mehr als die Verfassungswidrigkeit und die anhängige Popularklage von Geuer zu verweisen). Könnte die Rundfunkanstalt dies als Begründung für die fehlenden Widerspruchsbescheide nehmen? Sozusagen: "Es gab ja nichts zu entscheiden, weil keine richtige Begründung des Widerspruchs vorlag" ...

Deshalb meine Frage:

Alternative 1: Soll A eine Nachfrist setzen und nochmals auffordern, endliche klagefähige Bescheide zu erlassen, und ansonsten die drei Monate abwarten, die die Rundfunkanstalt rechtlich Zeit hat auf A's Schreiben vom Dezember zu reagieren?

Alternative 2: Oder ist es dringend geboten, sofort Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu stellen, weil sonst am Montag der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Alternative 3: Oder soll A die Beiträge leisten, um den Klageweg unbelastet und diesmal von Anfang an korrekt und mit dem ganzen Arsenal zu beschreiten (sofortiger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Ankündigung der Zahlung unter Vorbehalt, Fristsetzung, Androhung Untätigkeitsklage etc.pp)? Also quasi die Uhr auf Null stellen ...

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2014, 04:32 von drogenfahnder«

 
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