Hi Redfox,
erstmal lieben Dank für Deine Teilnahme an dieser Diskussion.
So ganz verstehe ich diese aber nicht.
Mir war so, als wenn sich der "Beitragsservice" vehement dagegen wehrt, das es sich bei den Gebühren nicht um eine (Sonder-)Steuer handeln würde - das AGG ist doch aber ein reines Gesetz, welches Steuern regelt? Der §44 spricht ja auch endeutig von "dem Steuerschuldverhältnis" und von keinem anderen Schuldverhältnis. Wie passt dies zusammen?
Mit der Gesamtschuld kann ich rechtlich (emotional natürlich nicht) nachvollziehen, das dies auch für die Rundfunkgebühren gilt.
Dennoch bin ich der einzige Mann in unserem Haushalt, der angeschrieben wurde und dennoch bin ich der ällteste, der angeschrieben wurde. Dies halte ich immer noch für Wilkür und Diskriminiereung.
Aber wenn ich die Gesetzeslage dann richtig interpretiere, könnten die das Komplett gegen mich alleine durchziehen, ohne z.B. die anderen Mitglieder meines Haushaltes zu behelligen? Oder müssten die es dort zumindest auch versuchen, wenn ich mich weigern würde? Ok, letztendlich würde dies nicht von der Gebührenpflicht befreien und hätte nur eine Verzögernde Wirkung.
Das Singelhaushalte benachteiligt sind, ist mir auch bewusst - aber das dieser "Beitragsservice" und die Staaatsverträge nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben, da sind wir uns ja eh einig...
Grötjes
rescuecon