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Autor Thema: Beitrag zahlen (unter vorbehalt) + geltendmachung von Krankengeld  (Gelesen 1900 mal)

k
  • Beiträge: 1
Hallo,
Person A wurde jetzt zum wiederholten Male angeschrieben (bisher ohne Rechtsbelehrung - nur mit Aufforderung zur Anmeldung der Wohnung) und möchte auch wenn A weiß, dass die Rundfunkzentrale gegen einige Gesetze mit ihren Forderungen verstößt, vorerst und unter Vorbehalt, den Beitrag bezahlen bis die Rechtslage klar ist.

Zwar würde A gerne den Rechtsweg wählen aber A hatte in früheren Lebensabschnitten öfter mal seine Konflikte mit dem Gesetz und denkt, die Richter werden sich nicht freuen A zu sehen.

Jetzt steht A allerdings vor einer Situation die A bisher im Forum noch nicht in der Art finden konnte und hat dementsprechend ein paar Fragen dazu.


Wenn Person A sich jetzt anmeldet wird A wohl bis 01.2013 rückwirkend den Beitrag bezahlen müssen, dass ist A soweit klar.
Im Sommer (08.07.13) hatte A einen Unfall und ist bis heute Arbeitsunfähig, außerdem bezieht A Krankengeld. Hinzu kommt noch das seine Freundin (B) bei A wohnt und A+B gleichzeitig die Post von der Rundfunkzentrale bekommen, B arbeitet auf Halbzeit und studiert nebenbei.

Person A ist sich nicht sicher ob man die Krankengeld Bezüge als Sozialleistungen deklarieren kann, wie ihr sicher vermutet möchte A also die Summe welche er vermutlich rückwirkend zahlen muss mindern.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
Sebastian


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 02:36 von Bürger«

 
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