Ich möchte hier keinen Hilfesuchenden zu nahe treten , aber die Wurzel dieses Übels sollte schon mal erwähnt werden. Bei Problemen mit Lastschriften durch den Beitragsservice , aus welchem Grund auch immer, ist in erster Linie der Betroffene selbst dran schuld.
Man muss dem Beitragsservice keine Einzugsermächtigung erteilen ! Wenn man schon zahlt , dann geht das genau so gut mit Überweisung , ob persönlich bei seiner Bank oder zu Hause beim OnlineBanking. Vom Beitragsservice wird natürlich der Einzug schmackhaft gemacht . Damit trifft er auf offene Ohren , die Sache ist ja auch so schön bequem.
Weniger Aufwand für beide Seiten. Man vergisst ja so auch keinen Zahlungstermin. Den vergisst man aber auch nicht bei nicht erteilter Einzugsermächtigung . Die lieben Bettler schicken dann in konstant boshafter Regelmäßigkeit von einem Quartal ihre nette Zahlungsmitteilung. Ich meine, diese kleine Mühe von nur 4 mal im Jahr überweisen sollte sich schon jeder machen , damit erspart man sich unnötigen Ärger und man hat die Schlawiner so besser im Griff. Damit generiert man denen auch noch zusätzliche Kosten.
Ich hatte das die letzten 3-4 Jahre so gehandhabt , bis sich mein Gewissen endlich durchgesetzt hat , letzte Überweisung 8-10/2012.
Vorteil bei Überweisung ist auch , man kann sich im Verwendungszweck noch etwas Luft machen. So wird die Zwangsabgabe "etwas erträglicher". Meine kleinen Beigaben waren u.a. "ZwangsPayTV" , "AbGEZocke" , "Zwangssteuer" usw. Die letzte Zugabe war "genuGEZahlt".