Hallo zusammen,
stellen wir uns mal vor es gäbe einen Student A, der schon seit Anfang 2012 in einem Studentenwohnheim lebt. Er hat vor dem 1.1.13 nie GEZ gezahlt, weil er immer angab keine Geräte zu besitzen was auch stimmt. Nun hat er am 25.11.2013 einen Brief von der GEZ bezüglich den Rundfunkgebühren samt Antwortbogen bekommen. Student A bekommt kein BAFÖG, wird von seinen Eltern finanziert, ist aber trotzdem alles andere als reich, und kann sich den GEZ Beitrag schlicht und ergreifend nicht leisten, mal ganz davon abgesehen das er ja keine Rundfunkgeräte besitzt. Es sei denn er würde aufhören zu essen, was Student A aber für eine ungünstige Lösung hält.
Nun liest Student A also den Antwortbogen, und da stellt er erfreut fest das er dort ja einfach eintragen könnte das er erst seit einem Monat in dem Studentenwohnheim lebt (was natürlich nicht stimmt), und der GEZ danach einen weiteren Brief schreibt in dem er ihr mitteilt das er nun zurück zu seinen Eltern gezogen ist die ja ohnehin GEZ Gebühren bezahlen, und sich tatsächlich wieder am Wohnort seiner Eltern meldet, obwohl er natürlich weiter in besagtem Studentenwohnheim wohnen bleibt. Damit müsste Student A dann genau einmal den Rundfunkbeitrag zahlen, was er noch verkraften würde. Die frage wäre nun: Ist dies eine Lösung für das beschriebene rein hypothetische Problem?
Oder wäre es besser wenn Student A, der in seiner Wohnung im Studentenwohnheim, die laut GEZ richtlinien wirklich als solche gilt seine Mitbewohnerin B fragt, ob sie sich nicht bei der GEZ melden will, da sie ja durch ihr Bafög befreit ist. Wäre Student A als Mitbewohner dadurch dann auch vom Rundfunkbeitrag befreit?
Es dankt ein immer an hypotetischen Rechtsfällen interessierter Student C