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Autor Thema: Brief von der GEZ erhalten, und mögliche Idee einer Umgehung  (Gelesen 7192 mal)

w
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Hallo zusammen,
stellen wir uns mal vor es gäbe einen Student A, der schon seit Anfang 2012 in einem Studentenwohnheim lebt. Er hat vor dem 1.1.13 nie GEZ gezahlt, weil er immer angab keine Geräte zu besitzen was auch stimmt. Nun hat er am 25.11.2013 einen Brief von der GEZ bezüglich den Rundfunkgebühren samt Antwortbogen bekommen. Student A bekommt kein BAFÖG, wird von seinen Eltern finanziert, ist aber trotzdem alles andere als reich, und kann sich den GEZ Beitrag schlicht und ergreifend nicht leisten, mal ganz davon abgesehen das er ja keine Rundfunkgeräte besitzt. Es sei denn er würde aufhören zu essen, was Student A aber für eine ungünstige Lösung hält.
Nun liest Student A also den Antwortbogen, und da stellt er erfreut fest das er dort ja einfach eintragen könnte das er erst seit einem Monat in dem Studentenwohnheim lebt (was natürlich nicht stimmt), und der GEZ danach einen weiteren Brief schreibt in dem er ihr mitteilt das er nun zurück zu seinen Eltern gezogen ist die ja ohnehin GEZ Gebühren bezahlen, und sich tatsächlich wieder am Wohnort seiner Eltern meldet, obwohl er natürlich weiter in besagtem Studentenwohnheim wohnen bleibt. Damit müsste Student A dann genau einmal den Rundfunkbeitrag zahlen, was er noch verkraften würde. Die frage wäre nun: Ist dies eine Lösung für das beschriebene rein hypothetische Problem?
Oder wäre es besser wenn Student A, der in seiner Wohnung im Studentenwohnheim, die laut GEZ richtlinien wirklich als solche gilt seine Mitbewohnerin B fragt, ob sie sich nicht bei der GEZ melden will, da sie ja durch ihr Bafög befreit ist. Wäre Student A als Mitbewohner dadurch dann auch vom Rundfunkbeitrag befreit?

Es dankt ein immer an hypotetischen Rechtsfällen interessierter Student C


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Eine solche Vorgehensweise wäre feige.
Richtig ist die Abzocke zu verweigern sich auf Vertragsfreiheit zu berufen!
Außerdem ist bei Singels mit einem MonatsEinkommen von 1000 Euro oder weniger sowieso nichts zu holen!
Stichwort Pfändungsgrenze.


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ALLE Studenten, egal wie sie wohnen oder ob sie BAFÖG bekommen oder nicht sollten auf die Barrikaden gehen! Die Ausbildungszeit ist in der Regel eine Zeit mit wenig Einkommen und das MUSS im Gesetz berücksichtigt werden! Auszubildende  MÜSSEN generell freigestellt werden! Das muss ehrlich und laut gesagt werden. Schummeleien helfen da nicht und bieten da keinen Einhalt!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

w
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Natürlich ist das in gewisser weise feige. und ihr habt auf jeden Fall auch Recht in dem was ihr schreibt, aber:
Nun gehen wir mal davon aus das unser Student wirklich ziemlich dürftig aufgestellt ist was seine Finanzen angeht, und er sich dennoch mal ein bürgerliches Leben erträumt, in dem er sich ein Häuschen baut. Dafür wäre ja jetzt ein Schufaeintrag durch Pfändung eher kontraproduktiv. Und da wir davon ausgehen das Student A´s auskommen nicht nur äußerst gering ist, so das er sich keinen Anwalt, als auch keine Rechtsschutzversicherung leisten kann, sondern auch seine Zeit dank eines stressigen Studiums äußerst begrenzt ist, hat er nicht vor auf die barikaden zugehen, weil er schlichtweg Angst hat. Er kann sich das im Moment nicht leisten. Genausowenig kann er sich den Rundfunkbeitrag leisten. Die frage ist ja nur ob er mit dem nochmals in folgenden Schritten beschriebenen Vorgehen durchkommt, oder zumindest eine Möglichkeit besteht das über seine Mitbewohnerin abzuwickeln:
1.Anmeldeschreiben ausfüllen, und rein schreiben das er erst seit 1.12 in der Wohnung lebt(was weiß die ex-GEZ über das einzugsdatum? Wie genau sind die Auskünfte vom meldeamt)
2. Er meldet sich in seiner jetztigen Stadt ab, und meldet sich in der Stadt seiner Eltern wieder auf deren Wohnsitz an
3. Er meldet die Rundfunkgebühren wieder ab, mit dem Heinweis das ja schon seine Eltern zahlen.
Mich würde wirklich einfach nur interessieren ob er damit durchkommt!


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Uwe

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Zu 1Einzugsdatum bekommen die vom Einwohnermeldeamt
,2 und 3!
Ich würde es genau so machen.


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w
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okay, dann schon mal danke für die Antwort. D.h Student A würde auf normalem Wege, d.h ohne zu klagen etc. nicht drumherum kommen für die letzten 12 Monate zu zahlen? Wenn die sehen würden, das Student A schon länger als von ihm angegeben bei seiner aktuellen Adresse wohnt, würden die wahrscheinlich skeptisch werden oder?


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T
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Einfach Namen des Mitbewohners vermitteln, das dieser zahlt oder halt befreit ist aufgrund des Bafögbezugs. Den es kann pro Wohnung immer nur ein Beitrag fällig werden.


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xrw

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Einfach Namen des Mitbewohners vermitteln, das dieser zahlt oder halt befreit ist aufgrund des Bafögbezugs. Den es kann pro Wohnung immer nur ein Beitrag fällig werden.

Befreiung zählt aber nur dann, wenn man den Mitbewohner heiratet (und man darf bloß 1 heiraten) oder wenn die Einkommen sozialrechtlich gegenseitig angerechnet werden.


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Echt keinen Arsch in der Hose - wie so viele!

Wer unter der Pfändungsgrenze liegt, bei dem ist nichts zu holen!
Und welcher Student hat schon 1050,-- pro Monat Netto?
Wovor haben die Leute nur so viel Angst?


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Vor Mama Staat. Die Dauer-Indoktrination hat funktioniert: Angst macht steuer-bar.


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B
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Echt keinen Arsch in der Hose - wie so viele!

Wer unter der Pfändungsgrenze liegt, bei dem ist nichts zu holen!
Und welcher Student hat schon 1050,-- pro Monat Netto?
Wovor haben die Leute nur so viel Angst?

Naja, jeder hat seine oder ihre eigenen Zusammenhänge und nicht jeder hat die Zeit sich ständig mit dem Kram zu beschäftigen. Darauf setzt ja der ÖR mit seiner "Entbürokratisierung"! Er bürokratisiert einfach die Einwohner seines Durchgriffsgebietes.

Es geht nicht nur um Angst, sondern um Belästigung und des Freikaufens dieser Belästigung.

Die ökonomischen Zusammenhänge bestimmen sehr stark den Alltag und "Scoring" gehört dazu. Und damit Deine Wertigkeit innerhalb der Gesellschaft. Und das kann belasten oder Dich fliegen lassen.

Also, so wie ich waack verstehe, will er mit möglichst wenig Problemen bezüglich ÖR seinen Alltag bewältigen, ohne daß man ihm an den Karren pinkelt. Er hat ja schließlich noch Besseres zu tun. Auf der anderen Seite beschäftigt ihn wahrscheinlich ein tiefes Ungerechtigkeitsgefühl, weil er ja den ÖR gar nicht nutzt. Warum zahlen, wenn er ihn nicht nutzt?

Er ist vermutlich Hin- und Hergerissen durch dieses Thema.


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Das ist aber nur dann ein Argument, wenn man nach dem Studium gleich zum Hartz IV Amt geht. Ansonsten wird unser Student als angehender Arzt, Chemiker, Theologe, BWL'er oder was weiß ich, sicher irgendwann genug verdienen und will sich dann nicht mit irgendwelchen Altlasten herumplagen.


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Falls der Student A in künftigen Bewerbungsschreiben so viele orthographische Fehler hat, wie waack diese zu Tage fördert, dann braucht sich Student A über seine Zukunft keine Gedanken machen. Er wird aller Voraussicht nach nur einen schlecht bezahlten Job bekommen, bei dem er sich, wie in der ersten Antwort dieses Threads schon angedeutet, einfach auf die Pfändungsfreigrenze berufen kann. Ein Haus zu bauen wäre ohnehin schwachsinnig wegen dem bröckelnden Finanzsystem und baldiger Zwangsenteignungen und der Rasur von Sparern, die weiter auf wertlose Euros, Dollars oder sonstige Fiatwährungen setzen anstatt auf Gold, Silber oder gar Bitcoins.


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Falls der Student A in künftigen Bewerbungsschreiben so viele orthographische Fehler hat, wie waack diese zu Tage fördert, dann braucht sich Student A über seine Zukunft keine Gedanken machen.
Die gibt es auch in der Süddeutschen Zeitung oder in DIE ZEIT. Darüber hat sich Helmut Schmidt schon geäußert und gemeint, daß man das offensichtlich nicht abstellen kann. Früher gab es ja in einer Zeitung den Korrektor, der nur die Aufgabe hatte, die eingelieferten Satzfahnen nach orthographischen und grammatikalischen Fehlern durchzulesen und dann mit Korrekturen zurückzugeben. Im Buchbereich gibt es das immer noch, aber deren diesbezügliche "Qualität" nimmt auch ab, es sei denn der Schöpfer hat soviel Ausdauer und Konzentration, daß ihm noch der letzte Fehler auffällt.

Ich habe ein Buch mit dem Titel "Pflanzliche Notnahrung" - dort habe ich mir die Mühe gemacht, das erste Kapitel zu korrigieren und dem Autoren die Korrekturen zur Verfügung zu stellen, weil es offensichtlich war, daß der Autor keine Kraft mehr hatte, sein eigenes Buch richtig fertigzustellen. Orthographie und Grammatik ist nicht sein Fach, aber inhaltlich ist sein Buch höchstinteressant. Dennoch ist es veröffentlicht worden und die Lektüre des Buchs lohnt sich.

Es gibt also Hoffnung für Student A - es sei denn, er bewirbt sich.


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Falls der Student A in künftigen Bewerbungsschreiben so viele orthographische Fehler hat, wie waack diese zu Tage fördert, dann braucht sich Student A über seine Zukunft keine Gedanken machen.

Wenn wir schon bei der Schulmeisterei sind:

Ein Bewerbungsschreiben mag orthographische Fehler haben, "zu Tage fördern" kann waack diese dann jedoch nicht. Stilistisch besser sollte es vielleicht heißen: "wie sie in dem von waack verfassten Beitrag zu finden sind".

Soll sagen: Ich muss für Student A keine Lanze brechen, aber wir sollten uns ob unserer "Schreibkünste" nicht besser dünken als andere, gerade wenn wir mal schnell eben was bei der Arbeit in dieses Forum kritzeln.


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