Keiner sägt sich freiwillig den Ast ab, auf welchem er gerade sitzt.
Der Ast wird doch freiwillig erst verlassen, wenn der Baum unlöschbar brennt.
Die Wurzel muss raus. Auch wenn der Baum im oberen Bereich einen Hitzeschaden hat, kann es immer noch einen Stockausschlag geben, aus dem heraus dann wieder neues Unheil erwächst.
Ich trete für eine Renaturierung des Freimersdorfer Weges 6 und die Anlage eines Feuchtbiotops ein.
Vorher haben die unsere Kröten dort eingesammelt. Danach können Kröten dort Fliegen fangen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"