Das ist schon wieder ein sehr treffendes Beispiel , wie der Beitragsservice jede noch so kleine Chance nutzt , jeden der nicht schon über die sogenannte Haushaltsabgabe erfasst ist , auch noch in seine gierigen Krallen zu bekommen.
Allein zu diesem Zweck existiert die zweite Schiene dieses Zwangsabgabesystems , namens Betriebsstättenabgabe.
Diese ist schon allein wegen ihrer Existenz die Krönung der Widersinnigkeit und Frechheit.
Allein die Haushaltsabgabe reicht dem unersättlichen Monster -ÖRR- nicht. Damit werden noch all jene zur Zahlung heran gezogen , welche als Bestandteil eines Haushaltes durch die Lappen gehen.
Zudem ist die Betriebsstättenabgabe eine durch nichts zu rechtfertigende Zusatzbelastung eines jeden Firmeninhabers. Hat er und seine Beschäftigten etwa einen zweiten Satz Augen und einen zweiten Satz Ohren , einen für zuHause und einen für auf Arbeit ?
Warum gibt es auf Seiten der Firmeninhaber noch immer so wenig Widerstand , sie zahlen viel zu bereitwillig nochmal für ihre schon ohnehin privat zahlenden Mitarbeiter.
Ich meine , diesem Aspekt der widersinnig verschleuderten Millionen unter dem Namen einer kuriosen Betriebsstättenabgabe wird absolut zu wenig Beachtung geschenkt.
Darf den ein Gesetz (Rundfunkbeitragstaatsvertrag) noch so idiotisch im Inhalt sein ?
Dieses Gesetz gehört auf den Müllhaufen der Geschichte , je eher desto besser. mfG Mario Walter