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Autor Thema: Rundfunkbeitrag wegen Gewerbe in Privatwohnung  (Gelesen 8399 mal)

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  • Beiträge: 1
Rundfunkbeitrag wegen Gewerbe in Privatwohnung
Autor: 20. Dezember 2013, 23:50
Hallo zusammen,

folgende Situation

Person A - Wohnung im Elternhaus (Eltern zahlen Rundfunkbeitrag)
Person A - Nebengewerbe GbR (keine eigene EDV-Ausstattung - es wird Privathardware genutzt)

Person A wurde kürzlich per Post angeschrieben, daraufhin hat Person A per Mail geantwortet, dass diese in einer Wohnung im Elternhaus wohne und die GbR über keine eigene EDV-Ausstattung verfügt. Jetzt erhält Person A ein Schreiben, dass ab 01.12. Rundfunkbeitrag für das Gewerbe berechnet wird...

abgesehen davon, dass es eine Frechheit ist... Richtig oder Falsch? Widersprechen?

Gruß
Miranda


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2013, 05:09 von themob«

  • Beiträge: 3.237
Hier wurde das Thema schon besprochen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6654.msg50054.html#msg50054

Für eine Betriebsstatte in einer Privatwohnung, für die schon ein Beitrag gezahlt wird, für die ein Beitragskonto besteht, ist kein weiterer Beitrag zu zahlen.
Probleme kann es nur geben, wenn alles zu spät gemeldet wurde. Nachträglich erkennt Service B nichts an. Ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind, ist nach dem neuen Gesetz auch egal, jeder muss für die Möglichkeit des Empfangs den Zwangsbeitrag zahlen.
Also sollte Person A ein Formblatt für Anmeldungen ausfüllen und mitteilen, das schon gezahlt wird und die Beitragsnummer der Eltern eintragen. Wie das genau bei GBR aussieht, weiß ich nicht. Wenn ein Beitragsbescheid kommt, kann aus der Rechtsbehelfsbelehrung entnommen werden, dass Widerspruch eingelegt werden kann. Vorher würde ich nicht bezahlen, sondern auf einen Beitragsbescheid bestehen.


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Das ist schon wieder ein sehr treffendes Beispiel , wie der Beitragsservice jede noch so kleine Chance nutzt  , jeden der nicht schon über die sogenannte Haushaltsabgabe erfasst ist  , auch noch in seine gierigen Krallen zu bekommen.
Allein zu diesem Zweck existiert die zweite Schiene dieses Zwangsabgabesystems , namens Betriebsstättenabgabe.
Diese ist schon allein wegen ihrer Existenz die Krönung der Widersinnigkeit und Frechheit.
Allein die Haushaltsabgabe reicht dem unersättlichen Monster -ÖRR- nicht. Damit werden noch all jene zur Zahlung heran gezogen , welche als Bestandteil eines Haushaltes durch die Lappen gehen.
Zudem ist die Betriebsstättenabgabe eine durch nichts zu rechtfertigende Zusatzbelastung eines jeden Firmeninhabers. Hat er und seine Beschäftigten etwa einen zweiten Satz Augen und einen zweiten Satz Ohren , einen für zuHause und einen für auf Arbeit ?
Warum gibt es auf Seiten der Firmeninhaber noch immer so wenig Widerstand , sie zahlen viel zu bereitwillig nochmal für ihre schon ohnehin privat zahlenden Mitarbeiter.
Ich meine , diesem Aspekt der widersinnig verschleuderten Millionen unter dem Namen einer kuriosen Betriebsstättenabgabe wird absolut zu wenig Beachtung geschenkt.
Darf den ein Gesetz (Rundfunkbeitragstaatsvertrag) noch so idiotisch im Inhalt sein ?   
Dieses Gesetz gehört auf den Müllhaufen der Geschichte , je eher desto besser.  mfG Mario Walter



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  • Beiträge: 3.237
Ich vermute, für Gewerbetreibende ist es nicht so leicht, sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren wie für Privatleute, sonst würden sich die Grosskonzerne sicherlich wehren. Da es bei Sixxt und Rossmann z.B. um Riesensummen geht, ist auch eine Klage entsprechend teuer. Firmen bekommen fast nie Recht in solchen Dingen.


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